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frausonntag

14.09.2012
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frausonntag
14.09.2012, 14:46
Grundstandzeit Fassadengerüst VOB/Vertrag

Ich habe mit einer Dachdecker einen VOB/Vertrag zur Neueindeckung meines Daches abgeschlossen. Bestandteil des Vertrages ist auch die Gerüststellung. Mündlich wurde auch verienbart, dass das Gerüst für Weissbinderarbeiten mitgenutzt werden kann. Die Arbeiten der Malerfirma ist mangelhaft und es müssen Nacharbeiten ausgeführt werden. Das Ganze zieht sich bereits über Monate hin. Nun verlangt die Dachdeckerfirma Geld für Standzeitverlängerung, Die behaupten die Grundstandzeit beträgt vier Wochen lt. VOB. Ist das so, oder hätte das extra aufgeführt gehört? Danke schon einnmal vorab für Eure Antworten.

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Antwort
von frausonntag
15.09.2012, 11:12

Vielen Dank für Eure Antworten. Das Gerüst wurde in dem Vertrag schon gesondert aufgeführt. Aufstellen, vorhalten und wieder abbauen. Der Zeitraum für das Vorhalten wurde nicht beziffert. Schriftlich für das Benutzen des Gerüstes der Nachunternehmer wurde nichts fixiert.Bedeutet das, dass ich für die komplette Zeit nach Beenden der Dacharbeiten die Standzeit zahlen muss, oder gibt es schon eine gewisse Grundstandzeit?

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