Antwort
Vielen Dank für Eure Antworten. Das Gerüst wurde in dem Vertrag schon gesondert aufgeführt. Aufstellen, vorhalten und wieder abbauen. Der Zeitraum für das Vorhalten wurde nicht beziffert. Schriftlich für das Benutzen des Gerüstes der Nachunternehmer wurde nichts fixiert.Bedeutet das, dass ich für die komplette Zeit nach Beenden der Dacharbeiten die Standzeit zahlen muss, oder gibt es schon eine gewisse Grundstandzeit?