"Ein Grundstück kann zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks in der Weise belastet werden, dass dieser das Grundstück in einzelnen Beziehungen benutzen darf oder dass auf dem Grundstück gewisse Handlungen nicht vorgenommen werden dürfen oder dass die Ausübung eines Rechts ausgeschlossen ist, das sich aus dem Eigentum an dem belasteten Grundstück dem anderen Grundstück gegenüber ergibt (Grunddienstbarkeit)."
Dass man über eine G. eine eigentumsähnliche Stellung erlangt habe ich noch nie gehört. Im übrigen kann auch eine Grunddienstbarkeit gepfändet werden.
By the way: Sollte Deine Freundin das Geld nicht besser dafür verwenden ihre Schulden auszugleichen?