Könnte ich mir die Gebühr, die ich beim Einwohnermeldeamt zahlen muss, vom Vermieter in Verbindung mit der Kautionsrückzahlung zurückholen? Wird schwierig, oder? Er ist ja nicht verpflichtet, ehemaligen Mietern seine neue Adresse mitzuteilen oder?
Antwort
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Vielen lieben Dank für Eure zahlreichen Antworten! Ich werde heute Nachmittag mal bei dem Herren klingeln und wenn er mir keine Auskunft geben möchte, dann versuch ich's mal beim Einwohnermeldeamt.
Danke!!