Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bewerbe mich um ein 2-wöchiges Schülerpraktikum in Ihrem Unternehmen, um mehr Informationen über den Beruf als XXX zu erfahren.
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also für den schaden des unfallgegners, also dem lehrer muss deine versicherung voll haften, krankenhausaufenthalt, schmerzensgeld, anwalt usw... was hat denn die polizei am unfallort gesagt? gibt sie dir die alleinige schuld oder trägt der fahrradfahrer eine teilschuld? eigentlich heißt es auch immer "beim abbiegen auf fußgänger und ähnliches achten" das hast du in dem fall ja nicht korrekt getan! für den schaden an deinem auto haftet aber leider die versicherung nicht. den schaden musst du selbst tragen. du wirst auch sicher mit paar punkten rechnen und eventuell auch einen oder zwei monate fahrverbot.
mit blaulicht ist die polizei gemeint, du sollst deinen sohn also vor der polizei behüten und deine tochter vor dem horizontalen gewerbe (anschaffen gehen)