Hallo Kessko,

habe zufällig gerade mit 'ner Kollegin von einer Münchener Hauptschule gesprochen und kann Dir folgendes mitteilen:

Dein Sohn hat seine Schulpflicht nach 9 Jahren erfüllt, aber noch keinen HS-Abschluss nach der 8. Klasse. Wenn er die 9. Kl. noch machen will, soll er einen "Antrag auf Schulpflichtverlängerung" bei der Schulleitung stellen und kann dann bei Genehmigung die 9. besuchen. In der Regel werden solche Anträge problemlos genehmigt, allerdings müssen solche Schüler an der Schule der Kollegin einen Vertrag mit der Schulsozialarbeiterin unterschreiben (angemessenes Verhalten, regelmäßiges Erscheinen, Hausaufgaben machen etc., da solltest Du auch dementsprechend "ein Auge" auf Deinen Sohn haben, falls das bisher problematisch war!) Und noch was: er ist nicht mehr an die sog. "Sprengelpflicht" gebnden, d.h. er kann auch an jeder anderen HS diesen Antrag stellen, wenn er "nur" noch die 9. Kl. machen will.

Aber ich denke, es ist besser, wenn er gleich zu einer weiterführenden Schule wechselt, z.B. zu einer Wirtschaftsschule (s.o.!)

Viel Glück!

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In Bayern ist die Schulpflicht nach 9 Jahren erfüllt, in NRW z.B. erst nach 10. Wo wohnt Ihr??? Und wie wär'd denn, wenn er versucht an einer Wirtschaftsschule weiter zu machen, evtl. Mittere Reife? Da kann man schon ab der 7. Klasse hin, in Deinem Fall würde er dort wohl drei Jahre machen müssen bis zur MR. Schau mal z.B. auf http://www.ws-begemann.de/faecher/index.php unter dem Link "dreistufig"!

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Bevor Du "richtig" anfängst, solltest Du auf jeden Fall den Begriff erstmal definieren: ist Erziehung "jede Art von Einflussnahme" (nach Manfred Prechter, glaub ich), oder jede Art von "bewußter Einflussnahme"? Da gibt's nämlich sehr unterschiedliche Ansichten, und Du musst Dich erstmal für eine davon entscheiden!

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Also entweder seid Ihr hier alle "Hobbylehrer" oder einfach nur schlecht informiert! In § 52 der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO) steht: SCHRIFTLICHE HAUSAUFGABEN WERDEN NICHT BEWERTET! Natürlich kann man die H.A. als Übung im Unterricht präsentieren lassen und sie dann bewerten, aber die H.A. als solche darf nicht bewertet werden, auch nicht, wenn sie "vergessen" wurde! Gegen das "Vergessen" muss man sich als Pädagoge andere Maßnahmen einfallen lassen, z. B. eine Nacharbeit!

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Natürlich, sicher sind Lehrer auch "Pädagogen" im Sinne von "Kinderführern", und - im Gegensatz zu den meisten Eltern - haben sie auch eine erzieherische oder pädagogische Ausbildung, wenn auch vielleicht nur zwei Semester statt acht oder neun! Hier kommt es nicht auf die Zeit an, sondern auf den formalen Abschluss, und wenn der an einer anerkannten Hochschule erworben wurde und man als Lehrer tätig ist, ist man auch "Pädagoge"! Ich habe z. B. eine sog. "besondere Prüfung in Erziehungswissenschaften" während meines Referendariates gemacht und erfolgreich abgeschlossen, und da "Erziehungswissenschaften" für mich bedeutungsgleich mit "Pädagogik" ist, bezeichne ich mich auch als "Pädagogen" und sehe darin auch nichts Verkehrtes!!! Gruß von Frank

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