Unterhaltsberechtigte Kinder
Bei Finanzierungsanfragen steht meistens dabei "Wieviele unterhaltsberechtigte Kinder wohnen in Ihrem Haushalt?". Jetzt stellt sich mir die Frage, welche Angabe ich machen muß, denn ich habe mit meiner Frau ein gemeinsames Kind und unser 2. Kind stammt aus der vorigen Beziehung meiner Frau und ihrem Ex, ist somit nicht mein leibliches Kind und ich müßte im Grunde nicht fürs Kind aufkommen bzw das Kind erhält Unterhalt von ihrem leiblichen Vater. Rein aus meinem Verständnis (wie oben erklärt) würde ich nur 1 Kind angeben. Oder muß ich 2 angeben?
Kinder,
baudarlehen,
Finanzierung