Ich habe die Antwort wahrscheinlich selber gefunden!
Seit dem 1. Januar 2008 ist die Goethe-Universität Stiftungshochschule. Die Goethe-Universität wird in Zukunft über wichtige Punkte ihrer Entwicklung selbst entscheiden können.
Stiftungshochschulen bzw. Stiftungsuniversitäten sind Hochschulen bzw. Universitäten, die durch eine öffentlich-rechtliche oder eine private Stiftung getragen werden oder in der Rechtsform einer Stiftung organisiert sind.
Gründe für die Organisation als Stiftungshochschule:
Als Argumente für die Organisation als Stiftungshochschule werden im Wesentlichen angeführt:
- steuerliche Vorteile (insbesondere Absetzbarkeit von Zustiftungen)
bei öffentlich-rechtlichen Stiftungshochschulen auch
Entstaatlichung und Stärkung der Hochschulautonomie
stärkere Verankerung der Universität in der Bürgergesellschaft
- Nutzen des positiv besetzten Begriffs der "Stiftung" für eine verstärkte Identifikation mit der Hochschule und eine erfolgreichere Akquise privaten Kapitals
Das ist, so vermute ich, der Grund dafür, dass in der Johann-Wolfgang-Goethe Universität Personen die im Besitz der Fachhoschulreife sind, trotzdem durch den Beschluss des Senats ausgeschlossen werden können, da die Universität eine Stiftungsuniversität ist und somit mehr Autonomie besitzt und Entscheidungen eventuell komplett selber treffen kann.
Trotzdem Danke für die Antworten.
LG
Frankfurt001