Auch ohne Übernahme einer Garantie oder Gewährleistung sowie Ausschluss der Rücknahme hat der VK die zugesicherten Eigenschaften zu erfüllen.
Also das, was in der Beschreibung steht und auf den Fotos zu sehen ist, muss auch drin sein.

Alles andere berechtigt den Käufer zur Rückabwicklung, ggf. auch zum Schadenersatz. Ein Anwalt ist da gerne fleißig. Deine Bankdaten oder PayPal-Daten können im Betrugsfall ermittelt werden.
Wenn das öfter vorkommt, wird der Account gesperrt. Neue Accounts mit kaum Bewertungen werden oft nicht gerne als VK genommen.

Also, keine gute Idee.

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Bei Verkäufen mit unversichertem Versand würde ich auch immer

  1. dies ausdrücklich schriftlich vereinbaren
  2. das Versandrisiko dem Käufer auferlegen, ist bei Privatpersonen so möglich.
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So etwas kann vorkommen. Der Tatbestand des Diebstahls war ja nur schwebend, da er wieder behoben wurde, da ein Tatbestandsirrtums vorlag. Theoretisch hätte in der Zeitder Nichtzahlung eine Diebstahlsanzeige erfolgen können, die aber auch fallengelassen worden wäre, wenn du die Ware aus freien Stücken danach wieder bezahlst.

Wichtig fürolche Fälle ist es eben, auch Zeugen benennen zu können. Die sind 1000x mehr wert, als eine Kamera.

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Leider vermutlich nur das iPhone.
Apple versucht, seine eigene teure Welt abzuschotten gegen die gute und oft preisgünstigere Konkurrenz.

Die Frage ist, welche Mac-Anwendungen du denn mit dem Smartphone syncronisieren willst. Auch auf dem Mac kannst du zB ein Google-Konto betreiben und somit Kontakte und Kalender syncronisieren, für Notizen und to do Evernote nutzen (ist eh das beste Tool). Auch Firefox gibt es für den Mac und das Smartphone, damit hast du Verlauf, Lesezeichen, Passwörter usw. auch syncron auf beiden Geräten.

Die meisten Apple-Mac-User nehmen jedoch aus ideologischen Gründen nur iPhone.
Du kannst dir bei Ebay ja mal ein gebrauchtes Smartphone, z. B. von Samsung oder HTC für 30 - 80 Euro (je nach Alter und Modell) ersteigern und ausprobieren. Das bekommst du nach 4 Wochen auch wieder für den fast gleichen Preis los.

Dann hast du eigene Erfahrungen - viel besser als hier Meinungen von pro-iPhonernund pro-Androidlern zu lesen.

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Selbsterklärend ist dies in der Tat nicht, was der Autor dort behauptet.

Durch die Benutzung verschiedener Elemente einer Sprache geht es m. E. n. auch in der Jugendsprache darum, sich abzugrenzen bzw. zuzuordnen, so z. B. in einer Gang mit "harten Jungs".
Wenn man noch keine oder kaum eine ausgeprägte Identität hat, wird diese allerhöchstens insoweit gebildet, dass ich mit der Sprache einer Gruppe auch deren Verhalten akzeptiere und adaptiere. Wenn ich mich dabei (in dieser Rolle) wohlfühle, wird meine Identität geformt.

Jugendsprache alleine leistet dies sicherlich nicht, nur im Kontext der übrigen sozialen Elemente.

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stell die Frage unter geizhals.de im Forum unter Kaufberatung, da bekommst du viele fachkundige Antworten und ggf. Alternativen.

Kannst deine Einkaufsliste auch speichern und die Community diskutiert diese.

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das kann jeder gute Subwoofer. Testberichte / Erfahrungen sind in den spezifischen Foren.

Die Nachbarn tun mir schon jetzt leid.

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Zu beachten ist, dass nicht der von außen sichtbare mögliche Erfassungsbereich maßgeblich ist, sondern was tatsächlich aufgenommen wird. Viele Cameras bzw. deren Software haben die Möglichkeit, die Aufnahmen auf begrenzte Bereiche zu beschränken.
Wenn jemand meint, es würde zu Unrecht ein öffentlicher Bereich aufgenommen werden, muss es auch beweisen.

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Wie so oft: Es kommt darauf an.

Dafür spricht, dass es üblicherweise ein wesentlicher Bestandteil eines Mietobjektes ist.

Dagegen spricht, dass du einen Mietvertrag genau für diese Wohnung unterschrieben hast und sie wahrscheinlich vorher auch besichtigt hast.

Sprich mit dem Vermieter. Biete ggf. eine Kostenbeteiligung an als Kompromiss an.

Alternativen:

  • Bringe ein Schild für die Paketdienste an, dass sie etwas warten sollen
  • beobachte die Sendungsverfolgung um bei der angegebenen Zeit unten zu sein
  • lasse dir Sachen in eine Abholstation liefern
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Eine Intitiativbewerbung ist prinzipiell wie eine normale, was den Umfang und deine Informationen angeht, nur dass du dich auf keine konkrete Stelle bewirbst.

Somit solltest du anfangs etwas zu deiner Initiativsituation schreiben, weshalb dieses Unternehmen für dich sehr interessant ist und welche Tätigkeiten du dir gut vorstellen kannst.

Schreib auch mehr etwas zu deinen Soft-Skills, da du die genauen beruflichen Anforderungen bei verschiedenen in Frage kommenden Tätigkeiten ja nicht so präzisieren kannst.

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Ich könnte mir etwas vorstellen zu einem relativ neuen technischen Themas, das gesellschaftspolitische Auswirkungen hat.

z. B.

Umweltpolitik im Allgemeinen, Energieverbrauch bzw. Einsparung durch technologische Optimierungen (Alternativenergien, E-Mobility

Dezentralisierung von Arbeitsprozessen aus den Erfahrungen der Corona-Krise: Wie können Homeoffice-Arbeitsplätze auf Dauer etabliert werden (Netzwerk- und Softwareanforderungen, Internet-Security, Arbeitsorganisation verändern, Vorteile für Unternehmen und Beschäftigte usw.).
Sieht jeweils nach dicken Brocken aus, aber wenn man mal anfängt, zu recherchieren, geht's ganz gut und macht auch zunehmend Spaß.

Wichtig ist in jedem Fall ein Thema, das dir persönlich auch liegt, von dem du dir auch etwas vorstellen kannst.

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Ja, die Abbuchung geht, wenn du einen Rahmen von 600 € hast.
Ich bin auch bei der DKB. Damals wurde mir gleich 1.000 € eingräumt und für die VISA 500€.
nach einiger Zeit, als ich das Konto zum Hauptkonto machte und regelmäßige Einkünfte eingingen, erhielt ich einen Dispo von 3 Monatsgehältern problemlos.

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Also wegen der Relation von Größe und Gewicht sicherlich nicht.

Du bist noch im Wachstum und da verteilt sich das Gewicht manchmal etwas ungünstig.

Wichtiger ist einfach, wie du dich fühlst. Findest du deinen Bauchumfang "zu dick", hast du da "Speckröllchen" oder was stört dich?

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Solange er nicht gegen Gesetze verstößt und die Mietsache nicht nicht bestimmungsgemäß verwendet (zB aus einer Wohnung einen Proberaum für eine Band macht), was aber Sache des Vermieters wäre, hast du da wenig gute Möglichkeiten.

  1. Lärmprotokoll anfertigen.
  2. ggf. mit Geräuchpegelmessung belegen (am besten mit einem Messgerät, es gibt auch Apps fürs Handy, die aber ungenau sind).
  3. Den Mieter und den Vermieter anschreiben (nicht nur ansprechen) und vor allem die Unzumutbarkeit darlegen (mit dem Lärmprotokoll).
  4. Ggf. Mietminderung dem Vermieter ankündigen und anwenden.
  5. Mit dem Mieterschutzbund sprechen wg. weiterer Möglichkeiten.

Wenn alles nicht hilft, bleibt dir leider nur, dir eine andere Wohnung zu suchen.

Ich kann mir das Leiden durchaus gut vorstellen, hatte auch mal einen Rabauken, der allerdings nachtaktiv war und der nach mehreren Polizeieinsätzen dann vom Vermieter rausgeklagt wurde.

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Absolut gute Kaufberatungen erhältst du besser als hier im Forum bei geizhals.de

Ich würde mich dort anmelden und deine Frage stellen.

Ich denke, dein ausgesuchtes Model ist hinsichtlich Prozessor und Arbeitsspeicher gut dimensioniert, die Grafikkarte ist natürlich spieleabhängig, da können dir Gamer sicher mehr zu sagen. Wenn du aber eher bei den "alten Klassikern" bleibst, ist sie ggf. sogar zu hoch dimensioniert.

Na ja, und dass ein PC immer preisgünstiger und leistungsfähiger ist, weißt du sicher selbst und hast deine Gründe für einen Lappi, aber das kostet eben, alles ordentlich auf kleinstem Raum zu verbauen.

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Zuerst anderes Ladegerät und anderes Ladekabel testen.

Ggf. Ladebuchse säubern (Druckluftspray wäre optimal, geht aber auch manuell)

Akku testen: Auch wenn nur 1% angezeigt wird, das Handy leer laufen lassen (zB Videofilm streamen). Erst wenn es sich ausschaltet wegen 0% versuchen neu zu laden (mit Ladegerät und Kabel, die absolut sicher funktionsfähig sind).

Wenn auch das nicht geht, könnte der Akku defekt sein, was aber seltsam ist, wenn es ganz plötzlich aufgetreten ist.

Es gibt auch Apss zum testen des Akkus und zum Testen des Stroms (beim Laden und beim Entladen), daran lässt sich auch was herausfinden.

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Wenn es spezieller wird, schreibe deine Frage besser in juraforum.de unter Erbrecht.

Wenn der Sohn im Grundbuch steht, gehört es ihm bereits.

Die Erben werden durch Testament des Sohnes oder der gestzlichen Erbfolge bestimmt.

Das wäre dann 50% auf die Ehefrau und 50% auf die beiden Kinder (je 25%).

Das Wohnrecht müssen (wenn es im Grundbuch eingetragen ist), die Erben weiter gewährleisten.

Wenn das Erbe angenommen wurde und die Erben feststehen, fällt ggf. Erbschaftssteuer an (hierbei haben aber Ehefrau 500T€ und Kinder 400T€ Freibeträge). Dann kann das Haus auch umgeschrieben werden auf die Erben.

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