Ich würde das auch eher als ungenügend bezeichnen. Besonders die Formulierung "Aufgaben die ich bewältigen musste" ist in einem Bewerbungsanschreiben ziemlich unangebracht.

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Ein weiterer Punkt ist, dass ich häufig zu Kundenterminen mit dem Firmenwagen gefahren bin und dementsprechend auch Spesen bzw. Verpflegungszuschüsse bekommen habe. Die Spesen waren immer doppelt so hoch wie vom Finanzamt (bei min. 8 Stunden also 12€ usw.). Dies ist anscheinend auch der Grund, weshalb auf meiner Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 18 und 20 ein Betrag eingetragen wurde. In wie weit muss man diese ganzen Verpflegungszuschüsse dem Finanzamt vorrechnen bzw. auf was hat dies konkret eine Auswirkung?

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Also ich selbst bin zwischen Mannheim und Heidelberg zuhause. Beruflich bin ich allerdings relativ häufig in Stuttgart unterwegs.

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Zufälligerweise habe ich diese Woche einige Unterlagen bzgl. meines Riester-Vertrags zugesandt bekommen. Hierunter befanden sich auch Bescheinigungen, dass ich die Zulage für 2006 und 2007 bekommen habe (je 114€). Die Bescheinigung für 2008 wird dann vermutlich noch folgen.

Was es mit der Günstigerprüfung in diesem Fall auf sich hat, habe ich auch herausgefunden:

Die Altersvorsorgebeiträge werden nur als Sonderausgaben geltend gemacht, wenn bei der Günstigerprüfung rauskommt, dass die Steuerersparnis hierdurch höher als die staatliche Zulage (114€) ist. [nachzulesen unter http://www.steuerrat24.de/data/alters/vors4-riesterbeitraege.htm --> 4.b]

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Aber was ist dann der konkrete Grund, wieso ich die Zulage nicht bekommen soll?

Vor allem, da ich das alles mit WISO durchkalkuliert hatte...

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In der Zwischenzeit habe ich mir mal das WISO Sparbuch 2008 zugelegt und soweit alle meine Daten eingegeben. Die voraussichtliche Steuerrückerstattung erscheint mir nur etwas hoch, mal sehen wieviel das Finanzamt letztendlich wieder herausrücken möchte.

Bei 8 Stunden Abwesenheit hat der Arbeitgeber 12€ als Spesen ausbezahlt (6€ davon waren steuerfrei). Auf der Lohnsteuerbescheinigung ist auch unter "Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" 79,50€ angegeben. WISO schlägt da vor meine entsprechenden Aufwendungen gegenzurechnen. Im Endeffekt denke ich aber wird das bei knapp 80€ kaum einen spürbaren Unterschied machen oder?

Hat zufällig jemand ein Musterschreiben bzgl. PC-Nutzung zu 70% betrieblich parat, das ich dann meinem Arbeitgeber zur Unterschrift vorlegen könnte?

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Zunächst vielen Dank für die Antworten.

Ich dachte die Frist für die Abgabe gilt nur, wenn man verpflichtet ist eine Steuererklärung abzugeben? Bisher habe ich zumindest noch keine Mahnung erhalten, dass ich nicht bis zum 31.05. abgegeben habe.

Also wird das Arbeitslosengeld dann quasi nicht zum Bruttoarbeitslohn dazugerechnet, sondern nur in Anlage N Zeile 27 angegeben?

In meiner Firma wurde mir gesagt, ich solle einfach meine Arbeitstage als Fahrten zur Arbeitsstätte angeben und die "Kundeneinsätze" nicht berücksichtigen. Das FA würde das nicht so eng sehen. Ist das so?

Soweit ich weiss, muss man die Rechnungskopien der Steuererklärung nicht beilegen, sondern sie nur auf Verlangen vom FA vorweisen oder?

Mein Arbeitgeber meinte, dass die von der Firma gezahlte Verpflegungspauschale höher ist, als die die vom FA gezahlt wird und ich deswegen diesbezüglich nichts angeben sollte, da sich daraus kein Vorteil ergeben würde.

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Hier nochmal den ganzen Text, weil das oben irgendwie abgeschnitten wurde:

Guten Tag zusammen,

nachdem ich am 12.07.2007 meine Berufsausbildung abschloss, wechselte ich am 01.08.2007 in ein Anstellungsverhältnis. Für den Zeitraum vom 13.07. bis 31.07.2007 erhielt ich vom Arbeitsamt Arbeitslosengeld.

Nachdem ich mich jetzt versucht habe in das Steuerthema einzuarbeiten, sind bei mir einige Fragen aufgekommen. Ich würde mich freuen, wenn ich hier Unterstützung zur Beantwortung meiner folgenden Fragen bekommen könnte.

Wie genau setzt sich mein Einkommen zusammen? Ich gehe mal davon aus, dass der Bruttolohn der Ausbildungsvergütung zu dem aus dem Anstellungsverhältnis 2007 addiert wird. Wie verhält es sich da aber mit dem Arbeitslosengeld?

Während der Ausbildung erhielt ich monatlich eine Halbwaisenrente. Muss die angegeben werden oder ist das ohne Belang?

Meine Zinserträge haben den Freibetrag von 801€ überschritten und wurden deshalb versteuert. Lohnt es sich hierfür eine "Abrechnung" zu machen?

Werbungskosten: Der PKW, mit dem die Fahrten zur Arbeit stattgefunden haben, war nicht auf mich zugelassen sondern auf meinen Vater. Ist dies irgendwie von Bedeutung? Während der Ausbildung war ich in Stadt A zur Berufsschule, hatte eine Arbeitsstätte in Stadt B und war ab und zu mal zu einer Ausbildungsmaßnahme/Versammlung im Ausbildungszentrum in Stadt C (doppelt so weit entfernt wie die Ausbildungsstätte). Meine Arbeitsstätte nach der Ausbildung ist bei einem neuen Arbeitgeber in Stadt D. Reicht das wenn man da Stadt B und D angibt oder muss das wirklich haargenau sein? Die Entfernung für den Fahrtweg (also die Strecke die ich auch tatsächlich gefahren bin) habe ich mal per GoogleMaps festgelegt.

In meinem Anstellungsverhältnis kommt es ab und zu mal vor, dass ich zum Kunde fahren muss. Müsste ich diese Tage dann von den gefahrenen Tagen zur Arbeitsstätte abziehen oder ist das unwichtig?

Gibt es bei der Angabe unter "sonstige Werbungskosten" etwas zu beachten? Also z.B. bis zu welcher Höhe hier Angaben gemacht werden sollten, ob man eine Rechnungskopie vorweisen muss, was genau man da absetzen kann bzw. sollte. Ich denke mal Bücher, Prüfungsunterlagen, Computer, Anzug, Zeitschriften, Bewerbungkosten z.B. oder?

Vermutlich macht es keinen Sinn die "Mehraufwendungen für Verpflegung" auszufüllen, wenn man diese vom Arbeitgeber in Form von Spesen vergütet bekommen hat oder?

In welchem Fall würde es Sinn machen, auf dem Mantelbogen die Zeile 80 (Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung) auszufüllen?

Leider wurde es jetzt doch ein bisschen umfangreicher, aber ich hoffe es liest sich trotzdem der ein oder andere durch. Vielen Dank im Voraus.

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