Hochwertiges Fahrzeug Unterschlagen und weiterverkauft?
Hallo Freunde!
Ich habe vor kurzem mein Fahrzeug einem "Freund" gegeben, damit er es zur Werkstatt fahren soll. Da es ein Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen ist/war und ich paar mal von der Polizei angehalten wurde habe ich die Papiere (Zoll/Fahrzeugbrief ect) im Handschuhfach gelassen um nicht weitere Strafgelder zu kassieren.
Ich habe alle Papiere im Handschuhfach vergessen und der "Freund" hat das Auto in Deutschland auf sich angemeldet und mit einem Schlüssel verkauft.
Es ist mittlerweile alles bei der Polizei gemeldet und es soll noch zu einem Gericht kommen. Mein Anwalt teilte mir mit, dass der neue Käufer das Auto gutgläubig erworben hat und ich fahrlässig gehandelt habe und ich so, das Auto nicht wiederbekommen werde da es sich um eine Unterschlagung handelt und keinen Diebstahl.
Der neue Käufer muss doch wissen, dass etwas nicht mit dem Auto stimmt wenn er es mit einem Schlüssel kauft. Wie sieht Ihr das? Hoffentlich ist ein Anwalt unter euch.
VG