Antwort
Fragen dürfen sie immer! Nur eine Antwort geben, das muss deine Freundin nicht. Sie kann ja ein klein wenig erzählen und dann die Erzählung mit "aber darüber möchte ich nicht so viel preisgeben" beenden oder so ;)
Schritte einzuleiten wie Jugendamt , dazu sind die Lehrer natürlich nicht befugt!