Hallo,

welche Möglichkeiten gibt es für mich als Einzelunternehmer bei der Eröffnung eines Geschäftskontos. Darf man als Kontoinhaber den „Firmenname“ z.B. „Friseur Mustermann“ angeben, oder muss der Inhaber mit dabei stehen, also „Friseur Mustermann - Max Mustermann“. Oder gibt es rechtlich nur die eine Möglichkeit, dass man nur den letztendlichen Inhaber also „Max Mustermann“ angeben muss?

Vielen Dank im Voraus