unmittelbar nach dem Todesfall sollten die Erben alle vertraglichen Verpflichtungen des Verstorbenen auflisten, etwa Versicherungsverträge, Zeitschriftenabos sowie Mitgliedschaften in Vereinen oder Buchclubs. Oftmals könnten etwa auch Bestellungen noch widerrufen werden. man kann das auch über die Kontoauszüge prüfen.

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