Kann hier für alle die Frage selbst beantworten. Ja es besteht auf jeden Fall Anspruch auf Fahrkostenrückerstattung bei Anerkennung der BG als Berufsunfall. Ein formloser Antrag mit einer detaillierten Auflistung von Datum und gefahrenen Kilometern zu ärztlich notwendigen Behandlungen, Untersuchungen oder Therapien hat in meinem Fall ausgereicht. Die Höhe je Km ist aber unterschiedlich geregelt, bei mir ist aber etwa die Höhe des Benzingeldes dabei herausgekommen.

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