Hallo zusammen,
ich bin ganz frisch hier und wende mich an euch, um eine (fachlich fundierte) Antwort auf die folgende Problemstellung zu erhalten: Ich habe ein Vertragsangebot einer Firma erhalten, mit dem ich nicht ganz einverstanden bin. Die GL des Unternehmens behauptet, dass die folgende Klausel einer Probezeit gleichkommt und der Vertrag nach Ablauf der 6 Monate automatisch in ein festes Arbeitsverhältnis übergehe. Ich lese das aber anders. Für mich ist das eine Befristung auf 6 Monate und somit wäre anschließend ein neuer Vertrag zu schließen. Wie seht ihr das?
"§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses
(1) Der Mitarbeiter tritt mit Wirkung vom 01.04.2013 in die Dienste der Firma. Vor Beginn des Arbeitsverhältnisses ist die Kündigung ausgeschlossen.
(2) Das Arbeitsverhältnis wird gemäß § 14 11 TzBfG befristet. Es beginnt am 01.04.13 und endet am 30.09.13, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die ordentliche Kündigung ist auch während der Dauer des befristeten Arbeitsverhältnisses möglich. Die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden."
Angesichts der Tatsache, dass ich für den neuen Job den Wohnort wechseln muss, ist mir ein auf nur 6 Monate befristeter Vertrag einfach zu unsicher. Ich habe darum um einen normalen, unbefristeten Vertrag mit Probezeit gebeten. Angeblich ist die oben stehende Formulierung aber genau dasselbe.
Verstehe ich da etwas falsch?! Das ist doch eine klare Befristung. Oder wie?!
Danke für eure Hilfe!