Nach einem Behandlungsfehler bei einer Operation habe ich die Patientenakte angefordert und mit Ach und Krach und vielen Anrufen und Ermahnungen einige Wochen später erhalten. Allerdings sind die Unterlagen über den Behandlungsverlauf nicht korrekt und stellen einen regelrechten Behandlungsverlauf dar. Nun hat auch meine Krankenkasse die Patientenakte angefordert, um sie dem MDK zu übermitteln. Jedoch hat das Krankenhaus mit Verspätung statt der Patientenakte nur zwei Unterlagen eingereicht, undzwar Operationsbericht und Entlassungsbericht. Das Krankenhaus unterschlägt einfach sämtliche Röntgenaufnahmen, Messwerte und Diagnosen, intraoperative Bilder etc., die für die Beweisführung bzgl. des Behandlungsfehlers unabdingbar sind. Meine Krankenkasse schlägt mir vor, dass ich meine Patientenakte kopiere und ihr zusende. Allerdings frage ich mich, ob ich das tun soll, denn das Krankenhaus kommt seiner Verpflichtung ja nicht nach und versucht (jetzt wo klar ist, dass ich ernst mache) möglichst wenige Daten preiszugeben. Macht sich das Krankenhaus damit nicht schon jetzt strafbar? Wie sollte ich am Besten vorgehen?