habe Deine Frage ebend gelesen. Ich habe das gleiche Problem. Ein Mitarbeiter hat von mir 1 Unterschrift auf ein Schreiben kopiert, was ich erst vom Gericht zugeschickt bekam. Hast Du schon eine Lösung gefunden? Man kann nach Aussagen von Kopierdiensten durch Vergrößerungen eventuell feststellen was zu erst auf dem Schreiben war:
Antwort
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dieser Mitarbeiter hätte ohne diese Urkundenfälschung beim AG keine Chance diesen Proßess überhaupt zu fuhren: Die Unterschrift von irgend welchen Quittungen befinden sich im Haushalt des Mitarbeiters,somit habe ich keine Chance dies als Beweis zur Vorlage zu bringen. Auch dem Anwalt sind somit die Hände gebunden. Die Arbeitsgerichte stimmen doch größtenteils für die Arbeitnehmer. Ich habe sogar einen Zeugen, wo die Ehefrau zu einem Kopiergeschäft hingefahren wurde und anschließend die Äußerung tätigt, jetz soll sie es mir erst beweisen, das sie dieses Schreiben nicht erhalten hat! Dieser Zeuge hat nicht mit eigenen Augen gesehen, das es dies Schreiben war und somit steht wieder Aussage gegen Aussage!