Hallo, ich kenne zwar die Rentenformel und auch wie man damit umgegangen wird, aber es geht viel leichter um an die Werte zu kommen. Man schreibt an die Deutsche Rentenversicherung unter Angabe seiner Rentenversicherungsnummer und bittet um Kontenklärung. Das mußt Du sowieso vor einer Berechnung machen. Da sind sämtliche Schul-, Ausbildungs- und Beitragszeiten, sowie Anrechnungszeiten z.B. Kindererziehungszeiten etc. aufgeführt. Diesen Kontoauszug solltest Du peinlich genau durchgehen. Fehlt hier etwas, so stzt man sich mit der Rentenversicherung diesbezüglich wieder in Verbindung. Außerdem bekommt man eine "Hochrechnung" mitgeliefert. Hier stehen die momentanen Rentenansprüche drauf, und auch die Hochrechnung bis ins eigentliche Rentenalter unter der Bedingung, daß die Beiträge in unveränderter Höhe wie momentan bis zum Schluß weitergezahlt werden. Außerdem ist zu beachten, daß es für nach 1961 gebohrene fast unmöglich ist, eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Hierfür muß eine Beeinträchtigung vorliegen, die praktisch einem Pflegefall entspricht. Alee vorher geborenen haben noch einen entsprechenden Anspruch. Das alles ist für Laien nur sehr schwer zu verstehen. In jeder Stadt gibt es aber Rentenberater. Wer das ist und wie die Sprechzeiten sind, erfährt jeder bei seiner zuständigen Stadtverwaltung. Liebe Grüße aus dem Münsterland. Hubert
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