Der Notar verwahrt im Regelfall das Original der Urkunde in seinem Archiv und erteilt den Beteiligten eine Ausfertigung. Wird eine Kopie benötigt, erstellt der Notar eine Ausfertigung.

Hat er allerdings ein Testament beurkundet, hinterlegt er dieses beim Nachlassgericht.

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Wenns ums Geld geht, steht stets Deutschland im Zentrum. Ich habe noch nie gehört, dass z.B. Kolonialmächte, die die örtliche Bevölkerung genauso massakriert und ausgebeutet haben, mit Reparationsforderungen konfrontiert wurden. Genauso gut könnten alle diejenigen Staaten, die Griechenland früher unterjocht, ausgebeutet und versklavt hat, Forderungen an Griechenland stellen. Dass diese Vorgänge schon Jahrtausende her sind, macht moralisch keinen Unterschied. Insoweit ist die Forderung der Griechen von heute reine Heuchelei. Außerdem haben die Griechen von Deutschland über die EU mehr als genug Geld bekommen, nur um diesen maroden und korrupten Staat über Wasser zu halten.

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Hallo meteorkubus73,

sind die Vertragspartner Kaufleute, gilt HGB.

Firmen sind meist Kaufleute, es sei denn, sie betreiben kein Handelsgewerbe (z.B. Kleingewerbetreibender).

Dort regeln §§ 343 HGB alles, was mit Handelsgeschäften zu tun hat.

Wichtig ist u.a. § 362 HGB, der Spezielles zum Vertragsabschluss regelt.

Grundsätzliche Fragen zum Vertragsschluss regelt das BGB.

Nur dort, wo es speziell um Kaufleute geht, wird HGB relevant.

Gruß

Flipper57

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