Wer zahlt für zusätzlichen Wohnungsschlüssel? Vermieter oder Mieter?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema Wohnungsschlüssel: Meine Frau und ich wohnen in einer Mietwohnung, bei Wohnungsübergabe wurden uns 2 Schlüssel übergeben. Da wir beide sehr lange arbeiten, haben wir die groben Putzangelegenheiten an eine Putzfrau "outgesourced", wofür wir einen 3. Wohnungsschlüssel brauchten. Ich habe der Vermieterin diesen Sachverhalt geschrieben, worauf sie mir die Adresse eines Schlüsseldienstes in unserer Stadt nannte, der auch sonst deren Schlüssel vervielfältigt. Die Rechnung von 14,99 € habe ich der Vermieterin geschickt und sie hat anstandslos bezahlt. Jetzt, nach 8 (!) Monaten, habe ich eine E-Mail bekommen, dass ich die Rechnung bezahlen soll:

"Anbei erhalten Sie die Rechnung für die Anfertigung Ihres 3. Wohnungsschlüssels. Die Rechnung wurde bereits letztes Jahr durch uns beglichen. Wir würden Sie daher bitten den Rechnungsbetrag auf das Ihnen bekannte Mietenkonto zu überweisen."

Jetzt frage ich mich, ob das so ok ist, denn wenn ich den Schlüssel bezahle, ist er mein Eigentum und ich kann ihn behalten, auch wenn ich ausziehe. Das darf doch garnicht sein. Normalerweise ist der Vermieter ja der Eigentümer, und der Mieter ist nur der Besitzer der Schlüssel. Also ich würde sagen, der Vermieter muss zahlen, oder? Klar ist aber auch, dass der Mieter nicht 20 Schlüssel nachmachen darf, die dann zu Lasten des Vermieters gehen.

Also?? Danke im voraus!

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Ok, stooooooop! :-) Hab´s schon gefunden! In einer anderen Frage hier:

http://www.test.de/Wohnungsschluessel-Schluesselfragen-1512170-2512170/

Danke!

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Rückgaberecht bei Groupon & Co. + dem eigentlichen Händler (Fernabsatzgesetz)

Hallo zusammen,

die Rabattanbieter wie Groupon, CityDeals & Co schießen ja wie Pilze aus dem Boden. Bei einem davon habe ich schon fleißig bestellt und gute Erfahrungen gemacht, auch bei der Rückgabe von den gekauften Gutscheinen innerhalb der 14 Tage. Aber wie sieht es aus mit dem Widerrufs- und Rückgaberecht bei dem eigentlichen Händler/Anbieter der Sache??

Beispiel: Ich kaufe bei einem solchen Gutscheinrabattanbieter einen Gutschein für eine Sache X. Nun habe ich die normalen, gesetzlich eingeräumten 14 Tage Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen, d.h. den Gutschein werde ich zur Not auf jeden Fall wieder los. Aber nun löse ich den Gutschein beim eigentlichen Händler ein und bestelle eine Sache, die ich mit dem Gutschein bezahle.

Fragen:
  • Gelten für die Bestellung der Sache dann ebenfalls nochmal 14 Tage Widerrufsrecht?
  • Ab wann läuft dann das Widerrufsrecht für die Sache genau, ab Erhalt der Sache oder ab Erhalt des Gutscheins? (Eventuell bestellt man die eigentliche Sache erst viele Wochen oder Monate nach dem Erwerb des Gutscheins, oder der Gutschein wird verschenkt an einen Dritten, dem die Sache nicht gefällt)
  • Wie verhält es sich mit einem Händler im EU-Ausland? Gelten da auch 14 Tage?

Hintergrund der Fragen ist ganz einfach: Ich möchte etwas über einen Gutschein kaufen, bei dem ich nicht weiß, ob mir das Produkt am Ende wirklich gefällt oder passt. Und ich weiß nicht, ob hier nur ein Vertrag oder mehrere zustande kommen, also ob nach den ersten 14 Tagen das Thema Widerruf und Rückgaberecht erledigt ist, oder nicht.

Vielen Dank im voraus!

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Hat keiner eine Idee?? :-/

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"So Feuerwerkwaffen" müsstest du noch etwas genauer erläutern... Handelt es sich zum Beispiel um eine echte Schreckschusspistole und du hast so einen Aufsatz für z.B. Heuler und Leuchtsterne und so (sieht aus, wie ein kleiner Schalldämpfer)?

Also soweit ich weiß, darf man Schreckschusspistolen "im befriedeten Haushalt" haben, also zuhause. Man darf sie aber nur mit nach draußen nehmen, wenn man einen sogenannten "kleinen Waffenschein" dafür besitzt. Der kostet Geld.

Also informier dich lieber genau, bevor du mit soetwas vor die Tür gehst.

http://www.sylvester-shop.de/shop/index.php?url=waffenschein.html

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Hallo,

wie und wo hast du das Spiel denn gekauft? Das wäre hilfreich zur Beantwortung der Frage... Vielleicht über den Android Marketplace? In diesem Fall hast du 15 Minuten Zeit, das Spiel / die App zurückzugeben.

http://support.google.com/androidmarket/bin/answer.py?hl=de&answer=134336&topic=1100168&ctx=topic

LG!

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Also ich bin ziemlich sicher, dass kein Vakuum im Subwoofer ist, denn 1. Gibt es Subwoofer ohne Scheibe, komplett offen, und 2. Kann sich der Schall in evakuierten Räumen nicht ausbreiten, denn Schall braucht einen Träger wie Luft oder Wasser...

LG!

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