Leider hat sich das Verhalten des Bauträgers negativ entwickelt. Mit dem heutigen Wissen würden wir hier nicht mehr kaufen.
Wie bereits gesagt, gibt es zwei verschiedene Arten der Anwartschaft. Die kleine Anwartschaft sorgt dafür, dass Sie bei Aufleben des vollen Versicherungsschutzes keine erneute Gesundheitsprüfung haben. Sie zahlen dann aber Neugeschäftbeiträge und bilden keine Rückstellungen. Die Beiträge liegen bei ca. 5 % (je nach Unternehmen und Tarif) des vollen Krankenversicherungsbeitrages. Die große Anwartschaftsversicherung sichert zusätzlich das Eintrittsalter. Das bedeutet, dass Sie bei Aufleben des vollen Versicherungsschutzes beitragsmäßig wie ein Bestandskunde gestellt, weil Rückstellungen gebildet werden. Der Beitrag liegt je nach Unternehmen und Tarif grob bei 20-25% des vollen Beitrages.
Beide Varianten empfehle ich nicht, da Sie ursprünglich nicht für Ihre Problematik (3-Jahresmoratorium) gedacht sind.
Ich würde Ihnen empfehlen, bei Ihrem privaten Unternehmen nach einem "Optionstarif" zu fragen. Hier bekommen Sie oftmals für einen sehr geringen Beitrag (ca. 3-5 EUR mtl.) eine kleine Anwartschaft, die speziell für den Personenkreis in der 3-Jahresregelung gedacht ist.
Seit dem 01.01.2009 besteht in Deutschland eine Pflicht zur Versicherung im Bereich Krankenversicherung. Diese Pflicht betrifft alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland:
§ 193, Abs. 3 VVG: Jede Person mit Wohnsitz im Inland ist verpflichtet, bei einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen für sich selbst und (...) , eine Krankheitskostenversicherung, die mindestens eine Kostenerstattung für ambulante und stationäre Heilbehandlung umfasst (...) abzuschließen und aufrechtzuerhalten.
Es spielt also keine Rolle, ob Selbständig oder Angestellt. Versichern müssen sich alle.
Erfolgt die Versicherung nicht, ist im Absatz 4 sogar eine Sanktion vorgesehen, der sogenannte "Prämienzuschlag" für die Zeit der Nichtversicherung seit dem 01.01.2009.