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Das stimmt so leider nicht. Mag sein das es einige Fahrschulen so machen, jedoch ist dies keine Bedingung um angemeldet zu werden. Als ich 11Theoriestunden hatte, wurde ich schon zur Theorieprüfung angemeldet, also ich dann 1 1/2wochen später alle hatte, musste ich zur Fahrschule gehen und meine Prüfbescheinigung abholen, mit dieser musste ich dann zum tüv gehen. Hätte ich diese nicht dabei gehabt, hätte man mich nicht zur Prüfung zugelassen.