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finestadvise

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finestadvise
31.07.2013, 23:03
Vorzeitig aus dem Mietverhältnis kommen

Hallo und guten abend Freunde ! :-)

Wir haben eine neue Wohnung zum 01.10.2013 und wohnen seit 01.02.2013 in der alten wohnung.

Jetzt zu den Problemen...

  • In der Wohnung kann ich 2 Fenster nicht auf kipp Stellen sowie die Balkontür auch.
  • Bei mir in der wohnung 6 von 8 Heizungen nicht.
  • Der Boden ist schief und die Möbel stehen dadurch nicht gerade.
  • Das Badezimmer wurde schwarz von einem Möchtegern Elektriker gemacht es gibt keine Fi-Sicherung.
  • Unser Nachbar (wir teilen uns einen Balkon) ist Alkoholiker und belästigt uns manchmal.
  • Es gab zum 2 ten mal einen Wasserrohrbruch an der selben Stelle. **- Und jetzt der Hammer neulich haben wir erfahren das 3 Haushalte und 1 Restaurant (des Vermieters) alles über einen Zähler läuft und die Nachbarschaft sah noch nie eine Abrechnung. Der vermieter ist Pakistaner und Verschuldet bis zum geht nicht mehr. Könnt Ihr mir sagen wie wir am Besten darraus kommen Ohne 3 Monatiger kündigungsfrist sondern nur auf 2 Monate? Ich danke euch.

**

...zum Beitrag
Antwort
von finestadvise
31.07.2013, 23:05

Muss ich bei auszug alles Weiß streichen weil der es so am anfang vor der vermietung wollte?

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