Es ist Dir erlaubt, Dein Handy mit in die Schule zu nehmen. Das ist vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht gedeckt, das das Grundgesetz einem jeden von uns vermittelt. Allerdings dürfen das Handy, der MP3 Player, Digitalkameras etc. nicht im Unterricht benutzt werden. Gegenstände, die den Schulunterricht stören können, dürfen vom Lehrer nämlich weggenommen werden. Das steht meist in dem Schulgesetz des Bundeslandes, in dem Du zur Schule gehst. So steht z.B. in § 53 des Schulgesetzes von Nordrhein-Westfalen, dass "erzieherische Maßnahmen" getroffen werden können. Dazu gehört auch die "zeitweise Wegnahme von Gegenständen". Diese müssen von der Schule aber verwahrt werden und sind Dir zurückzugeben, da sie dir schließlich gehören. In der Regel wird das noch am Ende des selben Tages der Fall sein. Denn die erzieherischen Maßnahmen müssen insbesondere verhältnismäßig sein. Da die Wegnahme dazu dient, dass Du den Unterricht nicht weiter störst, muss am Ende des Schultages das Handy zurückgegeben werden. Über mehrere Tage kann die Schule höchstens in schweren Fällen das Handy einbehalten. Geht das Handy verloren oder wird beschädigt, so muss die Schule den Schaden natürlich ersetzen.
Es ist Dir erlaubt, Dein Handy mit in die Schule zu nehmen. Das ist vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht gedeckt, das das Grundgesetz einem jeden von uns vermittelt. Allerdings dürfen das Handy, der MP3 Player, Digitalkameras etc. nicht im Unterricht benutzt werden. Gegenstände, die den Schulunterricht stören können, dürfen vom Lehrer nämlich weggenommen werden. Das steht meist in dem Schulgesetz des Bundeslandes, in dem Du zur Schule gehst. So steht z.B. in § 53 des Schulgesetzes von Nordrhein-Westfalen, dass "erzieherische Maßnahmen" getroffen werden können. Dazu gehört auch die "zeitweise Wegnahme von Gegenständen". Diese müssen von der Schule aber verwahrt werden und sind Dir zurückzugeben, da sie dir schließlich gehören. In der Regel wird das noch am Ende des selben Tages der Fall sein. Denn die erzieherischen Maßnahmen müssen insbesondere verhältnismäßig sein. Da die Wegnahme dazu dient, dass Du den Unterricht nicht weiter störst, muss am Ende des Schultages das Handy zurückgegeben werden. Über mehrere Tage kann die Schule höchstens in schweren Fällen das Handy einbehalten. Geht das Handy verloren oder wird beschädigt, so muss die Schule den Schaden natürlich ersetzen.
na ja du must das essen auf das du hunger hast bloß nicht so viel davon , und da noch obst und gemüse reinmischen außerdem viel viel sport machen das hilft am meisten
alle die reinkommen erschrecken