Vor einigen Jahren heiratete meine Mutter meinen jetztigen Stiefvater. Ich war damals minderjährig und hatte keinen Kontakt zum leibl. Vater bzw. Erzeuger. Meine Mutter versuchte, dass ich auch den Namen meines Stiefvaters annehmen knnte, was aber nur über das Gericht(wenn überhaupt) ging, da keine EInverständnis meines Vaters vorliege. Ihr wurde geraten, zu warten bis ich volljährig bin.
Nun habe ich mich sleber darum gekümmert und habe beim Bürgeramt den Antrag geholt. Mir wurde aber gesagt, dass der Antrag auch abgelehnt werden könne. Sie meinte, warum das nicht gemacht wurde, wo ich noch minderjährig war. Ich sagte ihr, dass man meiner mutter sagte, es wäre nicht möglich und da hat sie nun gestaunt. Der Name meines Vaters belastet mich sehr, da ich ihn seit ich klein war nicht mehr gesehen habe ( sind damals von meinem vater "geflohen")...Ich habe nichts gutes in Verbindung mit ihm und möchte nicht mehr durch das Tragen seinen Namens an ihn erinnert werden. Darüberhinaus hört sich mein Name ziemlich ausländisch an, obwohl ich Deutsch bin... Kommt man damit durch beim Bürgeramt oder braucht man schwerwiegende Gründe?? :(