Abo auf Datingseite im Internet abgeschlossen. Widerrufsrecht

Guten Tag,

ich habe auf einer Dating Seite eine Premium Mitgliedschaft erworben und bin bei der Anmeldung auf eine Widerrufsverzichterklärung eingegangen. Nach ca. 2 Tagen wurde die Dienstleitung des Anbieters unterbrochen und mein Account gesperrt. Ich sollte eine Echtheitsprüfung ablegen. Hierfür muss ich von mir ein Foto machen mit vorgehaltenem Zettel, auf dem ein vorher definierter Code zu stehen hat. Diese sollte dann dem Dienstleister als Echtheit geschickt werden. Ich bin jedoch mit dieser Art der Echtheitsprüfung nicht zu frieden, da ich Angst um meinen Datenschutz habe. Ich habe sofort Widerruf eingelegt dies bezüglich. Jedoch wurde mir dieser nicht gewährt und habe nun in meinem Briefkasten ein Inkasso Schreiben, bevor ich jemals eine Mahnung per Post zugeschickt bekommen habe. Ist diese Art von Echtheitsprüfung rechtend? Wie gesagt, ich möchte mich nicht so bloß stellen und diese Form der Prüfung absolvieren. Zudem wer sagt, dass mir die elektronischen Mittel zur Verfügung stehen. Zwar habe ich eine Kamera aber kann dies eine Voraussetzung sein um eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen?!

In den AGB´s steht dies bezüglich das: Um Dich bei bei [...] zu registrieren, musst Du ein Registrierungsformular ausfüllen. Die darin eingegebenen Daten müssen vollständig und korrekt sein. Sollten wir berechtigte Zweifel an der Echtheit Deiner Daten haben, behalten wir uns vor, von Dir einen Nachweis der Echtheit zu verlangen oder Dein Profil zu sperren.

In den AGB´s steht also kein Wort über solch eine absurde Echtheitsprüfung.

Ich hoffe mir kann weitergeholfen werden

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Haha, nein! Eine Pornoseite ist es nicht ;) Aber diese Art der Echtheitsprüfung kann doch nicht rechtend sein?! Ich kenne das bei einer Konto erstellung nur so, dass man mit seinem Personalausweis zur Post geht und dort  seine Echtheit beglaubigen lässt. 

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Nach 2 Jahren eine Rechnung vom Inkasso erhalten. NetCologne; Telefonvertrag

Guten Morgen Liebe Allwissenden ;)

ich habe letzte Woche von einem Inkasso Unternehmen einen Breif bekommen, dass ich über 500€ bezahlen soll. Nach einem kurzen Telefonat stellte es sich herraus das die Forderung von NetCologen waren. Es geht hierbei um einen Telefonvertrag den ich in meiner altern Wg übernommen hatte. Aus dieser bin ich jedoch bereits am 1.08.2012 ausgezogen und habe diesen Vertrag auch gekündigt,

Ich hatte auch eine Kündigungsbestätigung, die ich aber nach ca. einem Jahr weggeschmissen hatte, ich dachte ja das ich diese nicht mehr brauche! Ich habe bei NetCologne auch angerufen, jedoch können diese mir dort keine Auskunft geben da sie die komplette Akte geschlossen haben. Auf einen Brief des Inkassos warte ich noch.

Ich habe dem Inkasso einen kurzen Brief geschriben und der Rechnung widersprochen. Darauf hingewiesen das ich den Vertrag rechtzeitig zum 1.08.2012 gekündigt habe und dies auch meine alte Mitbewohnerin bestätigen kann.

Wie sehen meine chancen da aus, wenn ich die Kündigungsbestätigung weggeschmissen habe und sie trotzdem auf den offenen Betrag bestehen. Meine nächstes Schreiben würde wie folgt aussehen:

Werde mit meiner Mitbewohnerin ein schreiben anfertigen in dem sie bezeugt, dass sie die Kündigungsbestätigung gesehen und vernommen hat. Zudem habe ich noch in meinem E-Mail Postfach eine Mail an NetCologne in dem ich versucht habe per Mail zu kündigen, dies würde ich zusätzlich als Anhang einfügen. Ich habe keine Rechtschutzversicherung.

Was sagt ihr? Werden die, die Rechnung stonieren oder werden sie eher den Rechtweg wählen, wenn ihnen keine Kündiungsbestätigung vorliegt?!

Viele Grüßen,

Tobi

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Danke für die vielen und schnellen Antworten. Die Forderungen stammen alle aus den letzten 2 Jahren nach meinem Auszug! Sie haben mir eine Kopie von der Übernahme des Vertrages geschickt, den ich zu meinem Einzug auch unterschrieben habe.

NetCologne wird mir da wahrscheinlich jetzt nicht mehr helfen können. Gehe stark davon aus das die das Geld vom Inkasso bereits bekommen haben und das Inkasso will jetzt durch ihre Gebühren und laufenden Zinsen das Geld verdienen.

Ich habe auch keine Mahnungen erhalten, bzw. diese wurden an die alte Adresse geschickt, anscheinend haben die neuen Mitbewohner das ausgenutzt.

Ich habe aber auch im Internet gelesen. dass ich´nicht verpflichtet bin diese Kündigungsbestätigung aufzubewahren. Diese 2 Jahren von denen Ihr sprecht ist doch lediglich eine Empfehlung?

Sollte ich im nächsten Schreiben schon drohen vor Gericht zu gehen?! Oder im nächsten Schreiben nur klar beschreiben, wie meine Situation aussieht und die Zeugenaussage meiner Mitbewohnerin hinzufügen?

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