Wurden die Namen von Aussiedlern aus Polen in den 1980er Jahren zwangsweise eingedeutscht?
Von 1980 bis 1990 kamen über 1 Millionen polnische Staatsbürger in die Bundesrepublik. Ein großer Teil von ihnen wurde rechtlich behandelt, es handelte es sich bei allen Migrant:innen um Volksangehörige nach Artikel 116 des Grundgesetzes. Deshalb mussten die Ausreisenden keinen aufwendigen Nachweis führen, um ohne Asylverfahren schnell und unkompliziert die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Dabei kam es häufig zur Änderung der Vornamen.
Diese systematischen Veränderungen wurden nach Namenslisten von polnischen Formen in deutsche überführt. Bei Jakub > Jakob fiel das kaum auf, bei Małgorzata > Margarethe und Wojciech > Adalbert stärker. Oft haben die Eltern nicht interveniert oder aktiv zugestimmt, weil sie das Gefühl hatten, dass ihre Zustimmung erwartet wird oder weil sie sich von der Namensänderung Vorteile versprachen. In vielen Fällen haben sie sich aber nicht klar gemacht, dass sie der Änderung nach geltendem Recht nicht hätten zustimmen müssen. Daraus resultiert die Frage, unter welchen Umständen die Namensänderungen erfolgten und bei wie vielen Familien diese unter administrativem Zwang der zuständigen Bearbeiter:innen in der jeweiligen Verwaltung erfolgte.