Versuche es mal mit Jimdo.com
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Datenschutz ist wohl Fehlanzeige!!!
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Die Frau hat dich von Anfang an nicht geliebt. Hart, aber ist so!!! Wenn sie nach nur 4 Wochen schon mit einem anderen Spacko anbändelt, dann ist doch alles klar. Schieß´das Miststück ab! Die verarscht euch beide, aber richtig kräftig!
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Gugen? Schreibt man das jetzt so?
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Regelungen zu Ungunsten eines Angestellten (verkürzte Kündigungsfrist) sind stets unwirksam. Eine Verlängerung, wie oben im Auszug benannt, ist dagegen zulässig.