Es stellt sich mir die Frage, inwieweit ich die Berufsbezeichnung "Pastor" führen darf. Ich beende 2008 mein Theologiestudium und werde aller Voraussicht nach bei einer Evangelisch-Freikirchlichen-Gemeinde als "Pastor" angestellt werden. Soweit ich informiert bin, ist diese Berufbezeichnung gesetzlich geschützt. Man darf sich also nicht pauschla "Pastor" nennen. Ich hörte aber, daß, weil ja als solcher eingestellt, man auf seine Visitenkarte schreiben dürfte Heini Meyer (Bsp.), Pastor der Ev. Freik. Gemeinde soundso. Ist das korrekt? Wo kann ich hierzu eine verbindliche Auskunft bekommen?