Das Tragen von Waffen in der Öffentlichkeit nennt man "Führen von Waffen". Das Führen von Waffen regelt das Waffengesetz. Es gilt für alle Personen in Deutschland, also auch für Tuaregs, wenn sie sich hier aufhalten.

Ein Schwert ist eine Hieb- und Stichwaffe. Diese zu führen ist erst einmal grundsätzlich verboten. Auf privaten Feierlichkeiten ist es nicht verboten (Party in den eigenen vier Wänden zum Beispiel). Um aber das Schwert zu einer Party mitzunehmen, muss es sicher und verschlossen transportiert werden.

Nur weil jemand aus einem anderen Kulturkreis kommt, hat er in Deutschland nicht höhere Rechte.

Es gibt ja auch Schützenvereine, die bei ihren öffentlichen Paraden auf der Straße mit Gewehrkopien aus Holz herumspazieren. Eine echte Schusswaffe dürfen sie nämlich nicht auf der Schulter tragen, auch wenn es Brauchtum ist. Das Waffenrecht regelt eindeutig, dass das Führen von Schusswaffen nur bestimmten Berufsgruppen zugestanden wird. Dafür braucht man typischerweise einen Waffenschein. Den bekommt man aber nicht, außer man ist Polizist u. ä.

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Stop, stop! Es gab in der Frühgeschichte der Geige tatsächlich Instrumente mit 3 Saiten, meist d', a', e'' gestimmt. So wurden auch die Rebecs mit ihren 3 Saiten gestimmt. Mitte des 16. Jh. (Andrea Amati usw.) hatten die Geigen dann aber 4 Saiten oder zumindest wurden sie später zu viersaitigen Instrumenten umgebaut. Man hatte offenbar erkannt, dass der Korpus (größer als der des Rebec) auch das "tiefe" g verkraften kann.

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