Die letzte Zahlung erfolgt im Juli, weil im Bescheid steht dass das Kindergeld ab August aufgehoben wird.
Du musst das selber mitteilen. Anrufen kannst du die geben das weiter und fordern dann schriftlich Nachweise an. Du bekommst das Kindergeld wenn du ARBEITS suchend bist, bis 21, musst allerdings nachweisen, dass du dich um Arbeit bemühst. Bis 25 würdest du bei AUSBILDUNG Platzsuche bekommen.
Du kannst nen Text schreiben, dass das eine nicht zumutbare Wartezeit darstellt und du quasi für den Fehler derer büßen musst. Bleibt aber kulanzsache. Die nacherfüllung die sie rechtlich machen müssen tun sie indem sie dir einen neuen Spiegel schicken. Alles andere ist Kulanz. Aber Probier es was hast du zu verlieren!
Gerade bei kleinen Katzen immer wieder streng nein sagen und zum kratzbaum führen dass sie checken dass sie am kratzbaum zu kratzen haben. Es erfordert viel Geduld wird aber besser wenn sie genug andere Möglichkeiten zum kratzen haben.
Chöre
Sparkasse halt.. Würde mal über einen Bankwechsel nachdenken, für was die nicht alles Gebühren haben....
Euer Ernst? 🙄
Solange du in der Schule bist, haben deine Eltern erstmal Anspruch auf Kindergeld.
Ihr könntet ausmachen, dass das Kindergeld auf dein Konto geht. Das ist am stressfreisten. Ich glaube du selber kannst nur Kindergeld bekommen wenn du Vollwaise bist oder ein Härtefall. Also schildere der familienkasse deine Situation. Vll geht das. Voraussetzung ist dass du alleine wohnst was du ja tust.
Krasse Geschichte 😢 klar das ist ein Haftpflicht Schaden von den Nachbarn! Die Nachbarn haften für Ihren Hund!
Wenn du das einzige Kind bist, dass noch Kindergeld erhält oder das zweite , ist das richtig. Man rutscht nämlich nach oben sobald ein Kind wegfällt.
Hallo,
Also ich habe in einer recht großen Kanzlei gelernt und hatte nach der Übernahme 1.200 netto. Sehr sehr wenig. Habe mich sofort weg beworben und ich würde das an deiner Stelle auch machen. Mit dem Verdienst hat man keine Zukunft. Und ja, bewerbe dich im öffentlichen Dienst ;) bin da jetzt auch gelandet.
Gruß
Hallo, bin gelernte RA-Fachangestellte und normalerweise werden Rechnungen immer bei sog. "Abschlüssen" gemacht, heißt vom vorgerichtlichen ins gerichtliche, Ende erster Instanz usw.
Wenn er gar nichts macht, kann er dir auch keine Rechnung stellen. Wenn er dich z.b. beraten hat, dann kann er dir 190,- (Beratungsgebühr) in Rechnung stellen. das heißt dann aber, dass er nach "außen" nicht ttig geworden ist. beim ersten Brief an die Gegenseite, Versicherung, etc. wird die Geschäftsgebühr (vorgerichtlich) fällig.
lg