Hallo Leute, ich frage hier gerade für einen Freund nach. Er bezieht derzeit ALG II und möchte demnächst einen Sparbrief bei seiner Bank anlegen. Ein Sparbrief gilt ja als Vermögenserweiterung und bei der Berechnung für das ALG II wird gem. § 12 SGB II auch das Vermögen zur Berechnung hinzugezogen. Er hat sich gefragt, ob der Sparbrief erst bei seiner Ausschüttung zu seinem Vermögen oder schon während der Laufzeit dazu gezählt wird. Er kann auf das Geld vor der Ausschüttung ja nicht zugreifen. Der § 12 Abs. 4 SGB II sagt folgendes dazu: "Das Vermögen ist mit seinem Verkehrswert zu berücksichtigen. Für die Bewertung ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Antrag auf Bewilligung oder erneute Bewilligung der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gestellt wird, bei späterem Erwerb von Vermögen der Zeitpunkt des Erwerbs. Wesentliche Änderungen des Verkehrswertes sind zu berücksichtigen. Wir interpretieren aus Satz 2 heraus, dass der Sparbrief erst ab dem Zeitpunkt der Ausschüttung als Vermögen gewertet wird und vorher nicht. Haben wir das richtig verstanden oder liegen wir da falsch? Vielen Dank für eure Hilfe.
MfG Hikadster