Antwort
Nein, denn gegen eine Schenkung wie einen geschenkten Urlaub gibt es kein Gesetz. Das gegenseitige Kennenlernen steht im Vordergrund, nicht eine gewerbsmäßige sexuelle Dienstleistung die Du ihm anbietest.
Gleichwohl solltest Du Dich fragen ob das eine gute Idee ist. Ich würde ihm sagen, Du brauchst mich nicht mit einem sündteuren Urlaub ködern, denn ich habe dann das Gefühl eine Gegenleistung liefern zu müssen, im Zweifel Sex.