Strafbarkeit gibt es fast nicht. Staatsanwaltschaft nimmt Hausfriedensbruch nicht ernst.

Eigenmächtige Räumung ist aber nicht zulässig. Also der Mieter kann dann später Schadenersatz in tausenden verlangen, wenn er klug ist.

Er kann das ausprobieren und hoffen, dass sie ahnungslos ist und nichts dagegen macht.

Rechtlich gesehen muss er Räumungstitel durch Gericht erwirken.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/zwangsraeumung-durch-den-vermieter-zulaessige-selbstjustiz_125595.html

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