Equasim nehme ich selbst. (ich bin allerdings erwachsen und schon 60). Das vertrage ich sehr gut. Wichtig war für mich, anfänglich nur eine kleine Dosis zu nehmen. Jetzt bekomme ich 20 mg retard Kapseln. Mit dieser Dosi war mir die ersten Tage leicht schindlig. Es hat sich aber völlig gelegt und ich fühle mich pudelwohl. Die Kapseln wirken den ganzen Tag und ich kann weder die Einnahme tagsüber vergessen oder bei der Einnahme zu wenig trinken. Bei mir wurde ADHS ja erst sehr spät diagnostiziert. Seit ich es nehme kann ich endlich vernünftig arbeiten und habe viel weniger Probleme mit meiner Umwelt.
Bei Versicherungsabschluss über einen Versicherungsmakler (vermittelt für mehrere Versicherungen) haftet nur der Vermittler für die Falschberatung. Er ist kein Mitarbeiter der Gesellschaften sondern frei in der Auswahl der Versicherungen. Deshalb sollte dieser eine Berufshaftpflichtversicherung haben, welche die Schäden bei Falscheratung übernimmt.
Bei Abschluss über einem gebundenen Einfirmenvertreter (vermittelt nur für eine Versicherung) haftet die Gesellschaft für die Falschberatung ihres Mitarbeiters.
Die Auswahl des Vermittlers ist für diesen Fall entscheidend.
Richtwerte für dem Singel:
Minimal: ca. 5,- € mtl. für Privathaftpflicht
Kleine Brieftasche: Privathaftpflicht, Unfall und Hausrat ca. 20 € mtl.
Besser: wie 2. + Berufsunfähigkeitsversicherung ca. 70,- € mtl.
Normal:: wie 2 + 3 + kleine Altersvorsorge ca. 150,-
Wohlhabend: ca. 400€ - insbesondere für bessere Altervorsorge
Reich und sicherheitsorientiert: nach oben offen
plus Auto - hängt vom Fahrzeug und der "Schadenfreiheit" ab
Ich mache das Geschäft seit ca. 35 Jahren und hasse es!! Obwohl ich einen guten Kundenstamm habe, stehe ich permanent unter Druck. Krank werden oder mehr als 14 Tage Urlaub sind kaum drin, denn jeder Tag den ich nicht arbeite bedeutet fehlende Abschlüsse. Der Wettbewerb mit den Internetgesellschaften ist gewaltig. Da ich kein Drückertyp bin, will ich auch niemandem was aufschwätzen, was er nicht braucht oder nicht will. Das must du aber dauerhaft können, wenn du gut davon leben willst. Da kein Arbeitgeber sich an deiner Altersversorgung oder Krankenversichererung beteiligt, dir auch keine Lohnfortzahlung bei Krankheit zusteht und es kein Arbeitslosengeld gibt fall du aussteigen möchtest musst du 50% mehr verdienen (nach Betriebskosten) wie ein vergleichbarer Arbeitnehmer. Bei 60.0000,- € Provisionen, gehen ca. 12.000,- für Betriebskosten (Miete, Strom, Telefon, Porto,EdV,, Kfz, Gwerbesteuer, IHK-Gebühren,. Steurberater, Werbung etc.) und, wenn du das nötigste für Krankheit und Alter vorsorgst nochmal 16.000,- € für Versicherungen drauf. Dafür hast du eine 60 Studenwoche und weniger Freunde. Die Versicherung sitzt dir dauernd im Nacken weil du nicht genug produzierst und macht dich zum Depp. Vorsicht vor einem Fixum. Da werden dir Provisionen ausgezahlt, die du gar nicht verdient hast und auch nie verdienen wirst. Irgenwann kommt der Knall, die Zahlungen werden kräftig reduziert und du sitzt mit einem Berg Schulden da und wirst zum Leibeigenen der Versicherung. In ein Anstellungsverhältnis zurück kommst auch du nicht mehr. Einen "abgehalfterten Selbstständigen will keiner haben. Ich freue mich drauf wenn ich den Krempel in ca. 10 Jahren (mit 67 !) hinschmeißen kann, um dann sparsam und geizig mit meinen Spargroschen mein Alter zu finanzieren.
Du kannst die Berufsunfähigkeitsversicherung normalerweise jederzeit mit Frist von einem Monat zur nächten Fälligkeir kündigen. Auf allle Fälle ist sie zum Juli 2012 kündbar, wenn der Beginn der 01.07.2011 war. Meine Empfehlung ist folgender Kündigungstext.: "Hierit kündige ich meine Versicherung zum nächstmöglichen Zeitpunkt und bitte um schriftliche Kündigungsbestätigung"
Man kann auf Grund eines Gesetzes oder auf Grund eines Vertrages haften. Du hast eine Privathaftpflicht und keine Vertragshaftpflicht. Grundsätzlich hilft dir die Privathaftpflicht nur, wenn die Haftungsgrundlage nicht einem Vertrag entspringt. Liegt ein Leihvertrag zu Grunde, hangt es an der Ausgestaltung des Leihvertrages in wie weit der Leiher vertraglich haftet oder nicht. Es ist ein Irrtum, dass man eine geliehene Sache immer unbeschädigt zurückgeben muss. Vielleicht es es ja dem Verleiher egal wie er die Sache zurück bekommt. Sagt der Verleiher z. B. nur, dass du bitte vorsichtig damit umgehen sollst, und du bist absolut vorsichtig, aber es geht trotzdem kaputt., dann haftest du auch nicht. Die Rechtsprechung geht allgmein nur von eigenüblicher Sorgfalt des Entleihers aus, wenn nichts anderes vereinbart wurde.. Verleihe ich an einen chaotischen Schlampsack ohne ausdrücklich darauf hin zu weisen, dass ich die Sache unbeschädigt und ohne Gebrauchsspuren zurück haben will, bin ich als Verleiher selber schuld und habe Pech gehabt. Die Ausgestaltung des Leihvertrages oder eines Mietvertrages geschieht ist ohne Einfluss der Versicherung und begründet erst einen Haftpflichtanspruch der gesetzlich möglicherweise nicht bestehet.. Je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif gibt es aber Ausnahmen von der Regel. Meist ist die Mieterhaftpflicht für Schäden an gemieteten Wohnräumen ausdrücklich mitversichert. Die Mitversicherung von geliehenen oder gemieteten Sachen kann bei einigen Gesllschaften mitversichert werden. Dies ist beim sogenannten Basisschutz aber nie der Fall.
Für die Beantwortung gibt es kein klares Ja oder Nein. Das hängt vom Inhalt Eures Vertrages ab. Die Frage korrekt beantworten kann nur Eure Versicherungsgesellschaft selbst. Ein Anruf dort kann sich für Euch lohnen. Es fällt, wie schon blaubiene gesagt hat unter "Gefälligkeitsschaden" Hat man z.B. den Basis-tarif ist es nicht versichert. Evtl ist es aber im Komfort oder Classic.-Tarif eingeschlossen.
Nein das gibt es nicht. Der ADAC hängt an der Person, also an dir wenn du Mitglie bist, egal, welches Auto du gerade fährst. Fährt jemand anderes (Nichtmitglied) mit deinem Auto und du bist nicht dabei, nützt deine ADAC-Mitgliedschaft in diesem Fall nichts. Bei den Schutzbriefen der Autoversicherer ist dies genau anders herum. Hier klebt der Schutzbrief am Auto, egal wer es gerade nutzt. Hast du einen Schaden mit einem anderen Wagen bekommst du entsprechend keine Hilfe.
Ein Schutzbrief fürs Auto kostet z.B. bei HUK-COBURG 6,- € im Jahr - für 10 Autos also 60,- €. Allerdings müssen dann auch die Autos bei HUK versichert sein und HUK versichert keine Taxis.
Da du noch kein Beamter bist, kannst du dich nur als "Beamtenanwärter des mittleren Dienst - Finanzverwaltung" bewerben.
Fast alle duzen sich hier. Das ist auch ok so. Ich duze mich auch mit allen hier. Ich wünsche Dir alle Gute!
Wie wärs mit. " Der Schöne und die Andere" - (In Anlehnung an: Die Schöne und das Biest)
Ein Mietvertrag kann grundsätzlich auch mündlich geschlossen werden. Wenn du drin gewohnt hast und auch Miete gezahlt hast, hat der Mietvertrag unbestreitbar bestanden. Mündliche Verträge sind nicht rechtswidrig. Etwas anderes ist die Frage nach dem Inhalt des Mietvertrages und wie die Nebenkosten geregelt sind. Da muss der Vermieter beweisen, dass es eine vertragliche Regelung zum Umlage der Stromrechnung gibt. Wenn Ihr in der Vergangenheit für frühere Zeiträume Nachzahlungen geleistet habt, dann bestand eine entsprechende Vereinbarung. Wenn nicht, ist es für den Vermieter schwierig. Wenn keine Vereinbarung nachweisbar ist, dann ist von einer Pauschalmiete incl. Nebenkosten aus zu gehen.
Wie habt ihr die Miete bezahlt? war die Zahlung incl. Nebenkosten?
Seit wann will er den das Geld für den Strom von dir? Wann ist dir eine Abrechnung darüber zugegangen? Nebenkostenabrechnungen müssen zwingend im Folgejahr erstellt und zugegangen sein. Also für dich im Jahr 2010. Wenn er sich erst 2011 damit bei dir gemeldet hat, hat er total ins Klo gegriffen
Der Vermieter kann die Forderung natürlich gerichtlich geltend machen, aber ob er Erfolg haben wird erscheint mir ohne schriftliche Grundlage eher unwahrscxheinlich. Für das Gericht wirst du aber einen Anwalt brauchen. Die Kosten deines Anwaltes muss der Vermieter bezahlen, fall dus recht bekomst.
Du kannst damit auch alte Holzgartenmöbel oder eine Holzterrasse gegen Verwitterung streichen. Nicht zu dick auftragen! Das Öl zieht ein und du kanns nach 2-3 Tagen (ohne Fettfleck in der Hose) darauf sitzen.
Wenn du einen Baumwollfaden damit tränkst, ein leeres teelicht damit füllst und den Baumwollfaden z.B. in einem einem kleinen Stück Papier (Konfettigröße halb eingerissen) festklemmst (dasPapier schwimmt oben leicht ölbedeckt mit eine rausguckenden Faden), dann kannst du es wie eine Kerze (Öllampe) langsam verbrennen.
Ich denke das Nlauu passt ganz gut zu grau. Persönlich würde ich dir aber einen gelben Farbton zu grau empfehlen. Blau und Grau wirken kühl und auf dauer evtl. ungemütlich.
Ich bin kein Physiker, aber in meinem früheren Haus hatten wir einen Pool. Daher kann ich dir nur aus Erfahrung berichten. Bei kühlen Außentemperaturen erwärmt sich das Wasser wenn die Abdeckung drauf ist am besten. Wichtig ist es immer abends ab zu decken. Da es in der Nacht am meisten auskühlt.
Das Problem ist, das dein Vater die Räume als Gewerbetreibender gemietet hat. Da gelten alle üblichen (Verbraucher) Schutzvorschriften nicht. Eine dreijährige Kündigungsfrist kann vereinbart werden und ist gültig. Das ist so - leider.
Als Eigentümer einer von dir bewohnten Eigentumswohnung zahlst du keine Miete. Aber es fallen Kosten an:
a) einmalig im Zusammenhang mit dem Kauf: Grunderwerbssteuer, Kosten des Grundbuches, Notarkosten, evtl. auch Makler. Das sind schnell rund 10-12% des Kaufpreises.
b) monatlich während du drin wohnst: Nebenkosten, wie sie auch ein Mieter zahlen muss, zusätzlich auch Kosten für den Hausverwalter, Einzahlungen für die Reperaturrücklagen
c) gelegentlich während du drin wohnst: Sonderumlagen für alle außerordentlichen Kosten der Gemeinschaft. Das können Zahlungen für größere Reparaturen am Haus sein (neue Heizung, Dachumdeckung, Fassadenanstrich, neue Briekasten und Klingelanlafe, usw.), oder z.B. Zahlung von Prozesskosten gegen einzelne Eigentümer, die z.B. ihr Hausgeld nicht zahlen, die sich nicht an die Hausordnung und Beschlüsse der Gemeinschaft halten usw.
Nei die werden nach der Reinigung nicht schneller wieder dreckig. Auf sauberen Steinen fällt dir neuer Dreck nur mehr auf. Man kann Steinbeläge wenn sie nach nach der Reinigung trocken sind auch versiegelung streichen (lohnt sich bei Naturstein). Dann Dringen Öl und farbige Stoffe nicht so schnell in das Material ein.
Wie die Vorredner es schon sagten. Hake es unter Lebenserfahrung ab. Arschlöcher gibt es überall und Gerechtigkeit eine Illusion. Bleche die 50 Euro und denke dir deinen Teil. Mehr Chancen hast du nicht.