Ich habe seit Wochen Streit um eine angebliche Premium-Mitgliedschaft bei date69.de.
Ich werde seidem mit Drohungen und Mahnungen bombardiert.
Die erteilte Einzugsermächtigung habe ich mit Schreiben vom 25.08.2011 widerrufen. Der Eingang wurde mir auch schriftlich bestätigt.
Nach den Grundsätzen der sekundären Darlegungslast habe ich folgendes Schreiben an Direct2Solutions geschickt:
Bezug: Ihre E-Mail vom 19.08.11, Meine E-Mail vom 19.08.11
Betreff: Kündigung meines Testzugangs
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie bereits angekündigt, werde ich in Kürze per Rücklastschriftverfahren die zu Unrecht eingezogenen 30,- Euro meinem Konto wieder zuführen.
Dass ich angeblich eine 3-tägige Testmitgliedschaft abgeschlossen haben soll, bestreite ich hiermit vehement.
Vielmehr ist es offensichtlich so, dass im Bezug auf Ihre Nachricht vom 11.08.11 der Testzugang auf ganze 14 Tage, wenn auch nur zeitlich befristet, verlängert wurde.
Beweis: Ihre Nachricht vom 11.08.2011
Ihre Behauptung entbehrt daher jeglicher Grundlage, ist lapidar und auch nicht weiter substantiiert.
Ihre AGB enthalten zwar eine solche 3-tägige Testmitgliedschaft, werden aber hinsichtlich obiger Nachricht insoweit aufgehoben und sind deshalb rechtlich nicht mehr bindend (vgl. § 305b BGB).
Damit ein derartiges Missverständnis erst gar nicht auftritt, wäre eine Auftragsbestätigung nach erfolgter Buchung sinnvoll und auch zu erwarten gewesen.
Insofern ist es schon zweifelhaft, ob ein Vertragsverhältnis zwischen uns überhaupt zustande gekommen ist. Eine Annahmeerklärung, die mitunter auch eine Widerrufsbelehrung hätte enthalten müssen, ist nicht erfolgt (vgl. § 151 S.1 BGB).
Der Gesetzgeber schreibt aber bei Fernabsatzverträgen zwingend eine Widerrufsbelehrung vor, die der Form halber per Mail, Fax oder Post zugestellt werden muss (vgl. § 312 d Abs.1 BGB, § 355 BGB).
Selbst Ihre AGB enthalten die Widerrufsbelehrung nicht, was aber weiter nicht von Bedeutung ist.
Allein schon deshalb ist meine Kündigung, die jederzeit auch als Widerruf ausgelegt werden kann, wirksam.
Bestimmt sehen Sie jetzt ein, dass Sie sich eindeutig im Irrtum befinden.
Bitte kommen Sie, ohne Androhung von Konsequenzen, meinem Wunsch der Kündigung nach.
Sollte sich ein Erfolg auf Vermittlung einer adäquaten Partnerin zu einem späteren Zeitpunkt einstellen, bin ich nicht abgeneigt, erneut auf Sie zurückzukommen.
Eine Antwort Ihrerseits erwarte ich bis spätestens zum 01.09.2011.
Mit freundlichen Grüßen
Ist meinem Schreiben noch etwas hinzuzufügen? Gibt es Tipps und Anregungen?
Für Eure Bereitschaft, mir zu helfen, bin ich Euch sehr dankbar.
Gruß
Markus