Du brauchst dafür zwei Bilder. Eines von deinem Kopf mit möglichst neutralem Hintergrund. und eine Flagge der Bundesrepublik Deutschland.

Dann öffnest du beide Bilddateien in einem Bildbearbeitungsprogramm deiner Wahl (z.B. Photoshop, oder Gimp) und legst für jedes Bild eine "Ebene" an. Die obere Ebene, die mit deinem Bild setzt du dann auf "Transparent", etwa 50 %. Es gibt dazu tausende, abertausende Videos auf youtube.

...zur Antwort

Das ist vollkommen normal.

...zur Antwort
Unfallgegner streitet plötzlich Schuld ab

Hallo!

Meiner Mutter ist heute Mittag eine Fahranfängerin draufgefahren. Meine Mutter stand an einer Ausfahrt einer Apotheke und wollte auf die Hauptstraße fahren, plötzlich rummste es hinter ihr. Die junge Dame war eigentlich sehr einsichtig. Die beiden tauschten die Daten aus, dann fuhr meine Mutter weg (hatte einen wichtigen Termin). Meine Mom meinte noch zu ihr, dass sie sich am frühen Abend melde. Gesagt, getan. Doch plötzlich war nicht mehr die Fahranfängerin am Telefon, sondern der Vater. Der, dem der Wagen auch gehört. Und plötzlich hieß es, meine Mutter sei rückwärts gefahren (an einer Ausfahrt?!) und hätte den Crash verursacht. Er meinte aber auch, dass beide Seiten den eigenen Schaden zahlen und damit hat sich's.

Hammer! Ich habe meiner Mutter zig mal gesagt, wenn sowas is, sich irgendwas schriftlich geben lassen, Zeugen suchen oder Polizei rufen. Ich weiß, die Polizei kommt bei kleineren Bagatellschäden nicht. Jedoch könnte ja der Unfallgegner alkoholisiert sein... dann müssen die kommen. ;-) Wenn meine Mutter den Zusammenstoß verursacht hätte, wieso schlägt der Unfallgegner vor, dass jeder seinen eigenen Schaden zahlt?!?

Was kann ich/meine Mutter nun machen? Bin mit ihr nochmal am frühen Abend zu dem Unfallgegner gefahren (der Unfallverursacherin und deren Vater, also dem Fahrzeughalter). Beide waren freundlich, aber uneinsichtig (die Tochter sagte praktisch nix, stand nur dabei). Ich habe dann ein paar Bilder gemacht von unserem und vom Gegnerauto (er auch) und dann sind wir abgebraust. Ich habe zu ihm gesagt, dass sich diesen Vorfall mein Gutachter annimmt, wenn er weiterhin so uneinsichtig ist. Dieser könnte genau sehen, wer hier wem draufgefahren ist. Habe sowas mal im Tv gesehen.

Aber mal im ernst: Kann man sowas sehen/nachvollziehen, wer Schuld hat? Die Kratzer an beiden Autos sind recht ordentlich. Bei seinem Auto (Unfallgegner) hat er schon versucht zu polieren.... unmöglich. Dabei habe ich extra gesagt am Telefon, er soll da NIX machen! Bei uns ist sprichwörtlich der Lack weg. Tiefe Schlieren an der Heckschürze bis zum schwarzen Kunststoff (silberner Lack).

Was kann ich/meine Mutter nun machen/in die Wege leiten, um an unser Recht zu kommen?

...zum Beitrag

Es gibt in solchen Fragen jedenfalls vor Gericht eine Faustregel: "Wer auffährt ist schuld." Das bedeutet, dass es in Situationen, wie du sie hier schilderst, "bei gewöhnlichem Lauf der Dinge" davon auszugehen ist, dass der Hintermann irgendetwas falsch gemacht hat. Sei es, dass er den nötigen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat. Das nennt mann dann "Anscheinsbeweis" (vgl. Wikipedia). Wie du schon schreibst, ist die Situation absurd, dass deine Mutter rückwärts in die Einfahrt eingebogen sein soll. Das würde sich im Ernstfall auch ein Richter wohl so denken.

Du kannst, wie hier schon geschrieben wurde, den Schaden bei der eigenen und der gegnerischen Versicherung melden, den Wagen reparieren lassen, die Rechnung dem Fahrzeughalter und dessen Tochter schicken und ausgleich verlangen. Fristen setzen. Und wenn alles nichts hilft, einen Anwalt beauftragen, oder Klagen.

...zur Antwort

z.B. hier online bestellen: http://www.mercateo.com/p/400-1537080/BodentraegerDuplovernickelt.html. Der Durchmesser von den Billy "Lochreihen" ist normalerweise 5 mm. Also mit der Standardgröße dürftet ihr super fahren. P.S: Die gibts auch in jedem Baumarkt. Weiß ich zufällig, weil ich selbst erst welche nachkaufen musste :)

...zur Antwort

§ 40 KGaPrivSCHG

Das Kopiergeld an Privatschulen ist verboten!

...zur Antwort
Direct2Solutions GmbH Internet-Abzocke

Ich habe seit Wochen Streit um eine angebliche Premium-Mitgliedschaft bei date69.de.

Ich werde seidem mit Drohungen und Mahnungen bombardiert.

Die erteilte Einzugsermächtigung habe ich mit Schreiben vom 25.08.2011 widerrufen. Der Eingang wurde mir auch schriftlich bestätigt.

Nach den Grundsätzen der sekundären Darlegungslast habe ich folgendes Schreiben an Direct2Solutions geschickt:

Bezug: Ihre E-Mail vom 19.08.11, Meine E-Mail vom 19.08.11

Betreff: Kündigung meines Testzugangs

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie bereits angekündigt, werde ich in Kürze per Rücklastschriftverfahren die zu Unrecht eingezogenen 30,- Euro meinem Konto wieder zuführen.

Dass ich angeblich eine 3-tägige Testmitgliedschaft abgeschlossen haben soll, bestreite ich hiermit vehement.

Vielmehr ist es offensichtlich so, dass im Bezug auf Ihre Nachricht vom 11.08.11 der Testzugang auf ganze 14 Tage, wenn auch nur zeitlich befristet, verlängert wurde.

Beweis: Ihre Nachricht vom 11.08.2011

Ihre Behauptung entbehrt daher jeglicher Grundlage, ist lapidar und auch nicht weiter substantiiert.

Ihre AGB enthalten zwar eine solche 3-tägige Testmitgliedschaft, werden aber hinsichtlich obiger Nachricht insoweit aufgehoben und sind deshalb rechtlich nicht mehr bindend (vgl. § 305b BGB).

Damit ein derartiges Missverständnis erst gar nicht auftritt, wäre eine Auftragsbestätigung nach erfolgter Buchung sinnvoll und auch zu erwarten gewesen.

Insofern ist es schon zweifelhaft, ob ein Vertragsverhältnis zwischen uns überhaupt zustande gekommen ist. Eine Annahmeerklärung, die mitunter auch eine Widerrufsbelehrung hätte enthalten müssen, ist nicht erfolgt (vgl. § 151 S.1 BGB).

Der Gesetzgeber schreibt aber bei Fernabsatzverträgen zwingend eine Widerrufsbelehrung vor, die der Form halber per Mail, Fax oder Post zugestellt werden muss (vgl. § 312 d Abs.1 BGB, § 355 BGB).

Selbst Ihre AGB enthalten die Widerrufsbelehrung nicht, was aber weiter nicht von Bedeutung ist.

Allein schon deshalb ist meine Kündigung, die jederzeit auch als Widerruf ausgelegt werden kann, wirksam.

Bestimmt sehen Sie jetzt ein, dass Sie sich eindeutig im Irrtum befinden.

Bitte kommen Sie, ohne Androhung von Konsequenzen, meinem Wunsch der Kündigung nach.

Sollte sich ein Erfolg auf Vermittlung einer adäquaten Partnerin zu einem späteren Zeitpunkt einstellen, bin ich nicht abgeneigt, erneut auf Sie zurückzukommen.

Eine Antwort Ihrerseits erwarte ich bis spätestens zum 01.09.2011.

Mit freundlichen Grüßen

Ist meinem Schreiben noch etwas hinzuzufügen? Gibt es Tipps und Anregungen?

Für Eure Bereitschaft, mir zu helfen, bin ich Euch sehr dankbar.

Gruß

Markus

...zum Beitrag

Worum gehts denn in deinem Schreiben? Widerrufe lieber mal deine "angeblichen" Erklärungen im Hinblick auf den Vertragsschluss, sofern das noch möglich ist.

Beweisangebote kannst du dir sparen. Die bringen dir nur was, wenn du vor Gericht Tatsachen unter Beweis stellen musst und willst. So ist das Schreiben total unprofessionell.

Ansonsten ein Tipp: Je mehr Mahnungen und Drohungen kommen, desto unwahrscheinlicher ist, dass tatsächlich gegen dich vorgegangen wird. Wer eine richtige Forderung hat, macht die im Mahnverfahren möglichst schnell geltend und schickt dir den Gerichtsvollzieher auf den Hals. Ist aber keine Einschätzung deines Falles, sondern nur eine allgemeine "Daumenregel".

...zur Antwort

Ein Internetshop soll eine Widerrufsbelehrung benutzen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Unternehmer anstatt einer Widerrufsbelehrung eine Rückgabebelehrung erteilen. Wer davon aber keine Ahnung hat, sollte die Finger davon lassen und so wie alle anderen auch eine Widerrufsbelehrung erteilen. Warum? Weil das Rückgaberecht für den Verbraucher schlechter ist (schwerer auszuüben) und sowas einen immer in Teufelsküche bringt.

...zur Antwort

Das ist abhängig von deinem Wohnort. Es ist in keinem Fall eine Straftat. Je nach Bundesland kann es aber eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die auch mit Geldstrafen geahndet wird. Darüber hinaus bist du als Halter eines Hundes in vielen Bundesländern verpflichtet, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Das beste dürfte sein, du schaust mal bei deinem lokalen Ordnungsamt auf der Webseite nach entsprechenden Informationen. Dumm wirds halt immer dann, wenn du erwischt wirst, oder der Hund einem etwas antut.

Übringes: So eine Hundehaftpflichtversicherung ist zwar auch nicht umsonst, kann sich aber insbesondere dann lohnen, wenn dein Tier im Park zum Beispiel einen Jogger anspringt (will natürlich nur spielen) und der hinfällt und sich verletzt. Ist mir passiert und ich bin froh, dass der Hundehalter versichert war.

...zur Antwort
  1. Google nach "Deine Stadt+Verkehrsbetriebe"
  2. Besuche Website "deiner Verkehrsbetriebe"
  3. Suche "Servicecenter", oder "Nachweise erhöhtes Beförderungsentgelt"
  4. Information ist dort zu finden, wenn sie nicht auf dem Zettel steht, den dir die Kontrollettis ausgehändigt haben.
...zur Antwort

Generell ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache, also auch das Bad deines Schwiegervaters in einem mangelfreien Zustand zu erhalten. Zeigen sich Mängel an der Mietsache, etwa eine abgenutzte Badewanne, so ist der Vermieter verpflichtet, diese Mängel auf seine Kosten zu beseitigen.

Dein Schwiegervater sollte die Mängel einzeln benennen, seinem Vermieter mitteilen und einen Termin zur Besichtigung durch die Hausverwaltung vereinbaren. Als "Druckmittel" kann auf eine gewisse "Mietminderung" hingewiesen werden. Gerade bei Badewannen haben die Gerichte schon einiges entschieden.

...zur Antwort

Ohne für diese Auskunft haften zu wollen: Es ist nicht untersagt, ein solches Kartenspiel zu verkaufen, wenn die Daten nicht handfest sind. So lange ihr nicht damit werbt, dass ihr dass genaueste und wasserdichteste Quartett aller Zeiten herausgebracht habt. Und es dürfen keine unwahren Tatsachenbehauptungen über Personen aufgestellt werden, die sich darum scheren. Es ist halt allenfalls "unseriös" und schadet dem Ruf eures Quartetts, wenn es im Internet verrissen wird, weil alle Angaben ungenau sind.

...zur Antwort

Für entsprechende Links wäre ich euch sehr dankbar!

http://de.wikipedia.org/wiki/Testamentsvollstrecker#ProblemebeiderWahleinesgeeignetenTestamentsvollstreckers

Entweder der Erblasser bestimmt dich als Testamentsvollstrecker, oder das Nachlassgericht. Testamentsvollstrecker ist aber kein "Beruf" in dem Sinne, dass du beim Gericht als solcher angestellt bist und eine monatliche Vergütung erhälst.

Mit den Testamentsvollstreckern dürfte es sich in der Praxis ähnlich verhalten, wie mit den Betreuern. Man kennt einander, irgendwie irgendwoher und hat schon gute Erfahrungen miteinander gemacht.

...zur Antwort

Es kann passieren, dass dir von beiden Seiten Kosten ins Haus flattern. Hintergrund ist Folgender: Anwälte rechnen in der Regel nach Gebühren für Geschäftsbesorgungen ab. Zum Beispiel das Betreiben eines Widerspruchsverfahrens. Die Gebühr entsteht schon mit dem Betreiben des Geschäfts/Verfahrens, nicht erst mit der (erfolgreichen) Beendigung des Verfahrens(abschnittes). Wenn du zwei Anwälte mit der gleichen Angelegenheit betraust, musst du auch zwei bezahlen. Sinnvoll wäre daher, den jetzigen Anwalt die Sache zu Ende bringen zu lassen, und für den nächsten Verfahrensabschnitt einen neuen zu beauftragen, falls dies nötig ist.

...zur Antwort

Ob die Lehrerin recht hat, hängt in erster Linie von der "Schulordnung" ab. Dort ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen Fächer gewählt und abgewählt werden können. Da "Bildung" Ländersache ist, kann dies von Schule zu Schule unterschiedlich sein. Deine Frage kann hier so also nicht beantwortet werden. Ich schlage dir also vor, dass du dir eine Schulordnung besorgst, im Sekretariat der Schule deiner kleinen Schwester. Dann suchst du den entsprechenden Abschnitt über die Fächerwahl und prüfst das an dem Text selbst nach. Hier musst du wohl nur zwei drei Absätze lesen um ein Bild davon zu bekommen. Wenn du Glück hast, gibt es sowas wie eine "Härtefallregelung". Ich wüsste aber nicht, weshalb dir die Lehrerin ins Gesicht lügen sollte. Sie hat ja auch keine Lust am "Versagen" deiner Schwester. Viel Glück

...zur Antwort

Grundsätzlich darf der dich bewertende Lehrer in einem gewissen Rahmen selbst entscheiden, welche Leistungen er in die Bewertung mit einfließen lässt. Er hat hier das, was die Verwaltungsgerichte "Beurteilungsspielraum" nennen. Solche Entscheidungen sind nur eingeschränkt angreifbar. Er darf jedoch keine sachfremden Erwägungen anstellen, oder dich ungerecht behandeln. Ich würde sagen, dieser Wettbewerb kann sich nur positiv auf deine Note auswirken. Ob er verpflichtend ist, erfragst du am besten bei deinen Lehrern, die dir grundsätzlich nichts böses wollen. Die wollen dich fördern.

...zur Antwort

Wenn du als Bademeister im Schwimmbad arbeitest, muss der Arbeitgeber dir gar keine Thermosachen zur Verfügung stellen. Du kannst ja jederzeit ins Becken springen und eine Runde schwimmen.

...zur Antwort

Soweit ich das von hier aus einschätzen kann, handelt es sich bei Advo Blitz 4 GmbH in Berlin nicht um eine Anwaltskanzlei. Das sind Prozesskostenfinanzierer. Die haben keine rechtlichen "Gewinnraten", weil sie selbst gar keine Prozesse (als Anwälte für Mandanten) führen.

...zur Antwort