Antwort
Der Unterhalt ist verwirkt wenn die neue Partnerschaft als gefestigt angesehen wird ( nach 2-3 Jahren) - so lange würde ich den Unterhalt „ansparen“ für den Fall dass Rückforderungen kommen sollten. Hat du erst mal auf den Unterhalt verzichtet gibt es kein zurück mehr! - keine Chance diesen Unterhaltsanspruch erneut zu stellen! - beenden lässt sich die Unterhaltszahlung ganz einfach durch eine schriftliche Info an deinen ex.