Das ist schon eine ordentliche Verbrennung zweiten Grades.

Unbedingt heute noch zum Arzt (Bereitschaftsarzt)

So etwas gehört in eine Klinik.

Wie hast du denn die Schmerzen ausgehalten?

Gute Genesung!

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Hallo,

diese Störung ist sehr gefährlich und lebensbedrohlich.

Ich kann dir leider nur sagen, was bestimmt schon viele gesagt haben. Mach bitte eine Therapie.

Sonst wirst du nicht alt....

Sorry!

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Also, du willst ihm helfen weil er fast keine Freunde hat und er dir leid tut.

Nach meiner jahrelangen Erfahrung als Mitarbeiter in div. Heimen und Ländern reicht mir das nicht als Grund. Da machst du dich nur unnötig selbst krank. Ich-Störungen sind sehr herausfordernd. Und mal geht es ganz gut, mal weniger.

Ich frage mich, warum sich sein Zustand so oft verändert. Oft sind das Personen, die recht gut eingestellt und sich wenig krank fühlen. Und deshalb die Medikamente nicht nehmen. Bis zum massiven Zusammenbruch. Also gelegentlich mal einen Spaziergang machen oder ein Eis essen ist mit Sicherheit kein Problem. Aber nicht mehr.

Es tut mir sehr leid dir nichts positiveres raten zu können........

Lieben Gruß Jürgen

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Bin leider nicht beim ADAC. TÜV ist wohl keine schlechte Idee? Was kostet denn das Prüfen so ungefähr?

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Gut, zuerst mal vielen Dank. Im Mietvertrag steht bei "Schönheitsreparaturen bei Vertragsende": Falls der Mieter die nach § 5 (d.h. alle 5 Jahre in Haupträumen, in Nebenräumen alle 7 Jahre als Regelfrist nach Beginn des Mietverhältnisses)dieses Vertrages im Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses bereits fälligen Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt hat, sind diese spätestens bis zur Übergabe des Mietobjekts nachzuholen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für eine nur teilweise Renovation.

Sind Schönheitsreparaturen bei Beendigung des Mietverhältnisses noch nicht fällig, gilt Folgendes: Der Mieter verpflichtet sich im Umfang von 1/60 Anteilen je vollen Monat, entsprechend der zeitanteiligen Nutzung seit Beginn des Mietverhältnisses oder der danach nach letztmalig durchgeführten Schönheitsreparatur zu beteiligen. Die Berechnung des Zahlungsanspruches folgt aus dem Kostenvoranschlag eines vom Vermieter ausgewählten Fachbetriebes.

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So, war in der Werkstatt meines Vertrauens. Der Meister hat vom Temperaturfühler (heißt glaub ich so) die Kappe abgenommen und bei angeschalteter Zündung an Masse gehalten. Die Anzeige stieg ganz nach oben. Kappe wieder drauf, seither funktioniert Anzeige wieder einwandfrei.

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Gut, zuerst mal vielen Dank für die schnellen Antworten. Ich bin jetzt so weit, dass ich sowieso ausziehen möchte, alleine dass regelmäßig Menschen in meine Wohnung zur Besichtigung kommen stört mich sehr. Kündigung ist geschrieben, aber noch nicht abgeschickt. Ist es dann immer noch sinnvoll zum Anwalt zu gehen, um zumindest anteilig Ersatz für die Küche und die Provision zu bekommen? Ich habe dann zwei Jahre in der Wohnung gelebt.

Lieben Gruß

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