Danke für die Antwort, die Verwirrung ist aufgelöst. Das Testament meiner Mutter als Erstgestorbene ist nicht gültig. Es gilt nur das Testament meines Vaters des Zuletztverstorbenen = unveränderte Erbfolge.Ich sollte besser die Fachsprache RECHT studieren, um Amtsgerichtsschreiben zu verstehen. Sorry.

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