Antwort
strafrechtlich kommt es darauf an, ob man dir zumindest leichte fahrlässigkeit vorwerfen kann, und ich denke, dass man das in diesem fall kann. für einen zivilrechtlichen schadenersatz (z.b. bei einem unfall mit einem anderem auto) brauchst du für das verschulden auch fahrlässigkeit, man käme also zum selben ergebnis. und wenn du einfach zu einer geldstrafe verdonnert wirst, musst du im verwaltungsverfahren einspruch erheben und begründen. die beweislast liegt bei dir, also...