Hallo!

In § 4 des Aufenthaltsgesetz - Kernstück des Zuwanderungsgesetzes - wird der Begriff des Aufenthaltstitels als Oberbegriff für Visum, Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis benutzt.

Hier zitiere ich § 9 Abs. 1 AufenthaltsG - dort findet man die Definition der Niederlassungserlaubnis:

§ 9 Niederlassungserlaubnis (1) Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und kann nur in den durch dieses Gesetz ausdrücklich zugelassenen Fällen mit einer Nebenbestimmung versehen werden. § 47 bleibt unberührt.

Im Pass deines Freundes steht Niederlassung (oder Niederlassungserlaubnis), weil das eine der Formen der verschiedenen Aufenthaltstitel ist.

Grüße

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Hi, das Jugendamt reagiert mancmals zu heftig, falls sie meinen, dass einee Gefährdung bzw. Mißbrauch oder ähnliches vorliegt. Kann sein, dass deine Freundin ganz schnell in einer fremden Pflegefamilie oder im Heim landet... ohne das wirklich zu wollen. Es gibt veschiedene Möglichkeiten, je nach Wohnort: beim Jugendamt oder bei der Caritas oder andere Wohlfahrtsverbände gibt es Jugendberatungsstellen - dort arbeiten Sozialarbeiter, Fachleute, die extra spezialisiert sind, Kindern und Jugendlichen in schwierigen Situationen zur Seiute zu stehen. Die Eltern haben dort nichts verloren und die Mitarbeiter in den Diensten dürfen die Eltern nicht einschalten ohne das ausdruckliche Einverständnis der Jugendlichen und sich verpflichtet zu den geschilderten Geschähnissen zu schweigen. Sie können besser als die jungen Menschen selbst, beurteilen, welche Handlung / Hilfen in diesem Fall am besten geeignet sind, diese Situation positiv zu verändern. sie können deine Freundin auch zu anderen Diensten weiterleiten bzw. begleiten. Unter http://www.onlineberatung-caritas.de/ kannst du, oder deine Freundin , online und anonym eure Fragen stellen. Dort bekommt ihr schnelle, unkomlizierte und kompetente (erste) Beratung. Liebe Grüße

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Mein Kind schläft in meinem Bett
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