ich hab´s herausgefunden es es kommt darauf an wo die Lieferung steuerbar ist (zu beginn an = erstellt man die RG inkl. Mehrwertsteuer)

Steuerbefreiung möglich: Hat man vom Auftraggeber (Drittland) eine registrierte EU Umsatzsteuer für das jeweilige Land in dass man liefern soll kann man diese verwenden und eine innergemeinschaftliche Lieferung anmelden.

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