Es tut mir leid das ich erst jetzt zum antworten komme.

Meine Tochter, Anita, ist am 09.10.11 um 18:00 Uhr zusammengebrochen und war 18:30 Uhr Tod. Laut Obduktionsbericht war die Todesursache eine fulminante, beidseitige Lungenembolie, verursacht durch eine tiefe Unterschenkel Thrombose. Anita hat am 05.10.11 wegen plötzlich aufgetretener, stechende Schmerzen im Bein, die ohne äußere Einwirkung plötzlich da waren, eine Notfallpraxis in einem Krankenhaus aufgesucht. Vom behandelnden Arzt wurde ohne eine nennenswerte Untersuchung die Vermutung geäußert ´´die Schmerzen können auch vom Rücken kommen´´ und Anita wurde mit einem Rezept für Schmerzmittel und der Aussage ´´nimm mal Schmerzmittel und leg dich hin´´ abgespeist. Am nächsten Morgen hat Anita ihre Hausärztin aufgesucht. Da fast genau dasselbe. Ohne Untersuchung und ohne genaue Diagnose die Aussage ´´Ich weis auch nicht genau. Die Schmerzen können auch vom Rücken kommen. Nimm mal Schmerzmittel und leg dich hin´´

Die Staatsanwaltschaft Münster hat ein Ermittlungsverfahren wegen ´´fahrlässiger Tötung´´ durchgeführt. Es wurde auch ein Fachgutachten von einer Universitätsklinik eingeholt. Ich zitiere sinngemäß aus diesem Gutachten: ´´Es lagen prädisponierende Faktoren vor, Übergewicht und einnahme der Pille (Lamuna 30) Die spontan aufgetretenen starken Schmerzen hätten genauer abgeklärt werden müssen. Eine Blutuntersuchung wäre sinnvoll gewesen. Es wurden schwere Dokumentationsmängel festgestellt. Es finden sich auch Aufzeichnungen, dass die Patientin körperlich ausreichend untersucht wurde. (Das bestreiten wir energisch) ln Zusammenschau der Befunde muss letztendlich festgestellt werden, dass der tragische Tod von Frau Anita Füchtmann an einer Lungenembolie nicht sicher hätte verhindert werden können.´´

Aufgrund dieses Gutachtens ist das Ermittlungsverfahren eingestellt worden. Ein Schock für mich. Nachdem ich Akteneinsicht nehmen konnte, musste ich in dem Behandlungsprotokoll der Hausärztin folgenden Satz lesen ´´Trotz intensiver, umfangreicher, körperliche Untersuchungen auch im Hinblick auf eine Thrombose, konnte nichts festgestellt werde´´ Dieser Satz ist die glatte Unwahrheit. Auch von der Krankenkasse ist mir mündlich und schriftlich bestätigt worden, dass nur zwei übliche Standardpauschalen abgerechnet worden sind aber keine ´´intensive, körperliche Untersuchungen. Ich habe gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft Widerspruch eingelegt. Eine Fachanwältin für Medizinrecht hat den Widerspruch in einem 5-seitigen Schreiben genau begründet. Dabei ist auch das Fachgutachten rein fachlich widerlegt worden. Es ist auch darauf eingegangen worden, dass möglicherweise das Behandlungsprotokoll ´´angepasst´´ wurde und das dadurch das Fachgutachten in wesentlichen Teilen auf einer falschen Grundlage beruht. (Das Fachgutachten geht nämlich davon aus das Allgemeinmediziner, bei genauer Untersuchung die Symptome einer Thrombose erkennen können)

Auf jedem Fall ist der Widerspruch von der Oberstaatsanwaltschaft Hamm geprüft und abschlägig entschieden worden. Die Begründung kann ich gar nicht verstehen und akzeptieren.

´´Einem Arzt, der eine gebotene Behandlung pflichtwidrig nicht veranlasst, ist der Tod des Patienten nur dann anzulasten, wenn der Patient bei pflichtgemäßem Handeln des Arztes den Todeszeitpunkt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit überlebt hätte. Ein nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse nur mögliches oder selbst in hohem Maße wahrscheinliches Überleben des Patienten bei Vornahme der gebotenen Behandlung reicht dagegen nicht aus um die verbleibenden Zweifel auszuräumen. Da sich nach wissenschaftlichen Erkenntnissen auch bei frühzeitig behandelten Patienten Lungenembolien entwickeln können und eine Lungenembolie trotz adäquater, sofortiger Therapie noch eine Restmortalität von zwei bis acht Prozent aufweist' kann nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden, dass die Verstorbene relevant länger gelebt oder gar überlebt hätte, wenn die tiefe Beinvenenthrombose korrekt diagnostiziert und therapiert worden wäre.´´

Meine Fachanwältin hat eindeutig begründet, dass die Symptome einen Verdacht auf Thrombose begründen und das deswegen eine Thrombose durch entsprechende Untersuchungen hätte ausgeschlossen werden müssen. Im Gegensatz zur Oberstaatsanwaltschaft ist meine Schlussfolgerung - Wenn untersuchungen durchgeführt worden wären dann wäre eine Thrombose entdeckt worden (es war ja nachweisliche, laut Obduktionsbericht, eine da und es muss bei dem katastrophalem Verlauf eine ganz massive Thrombose gewesen sein) eine entdeckte Thrombose hätte behandelt werden können und damit hätte sicher eine Lungenembolie verhindert werden können und damit würde meine Tochter noch leben.

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Tod nach Lungenembolie. Wie soll ich mich verhalten?

Hallo, meine 21 jährige Tochter ist am 09.10.11 plötzlich verstorben. Sie ist um 17:55 zusammengebrochen und war um 19:00 Tod. Es ist eine Obduktion durchgeführt worden und durch eine interne Quelle bei der Polizei ist mir als Teilergebniss bekannt geworden, das die Todesursache eine Lungenembolie war. Von offizieller Seite habe ich noch keine Nachricht bekommen. Am 05.10. kam Sie mit starken, stechenden Hüft und Beinschmerzen von der Arbeit nach Hause. Ihr Freund ist mit Ihr zum Krankenhaus gefahren. Es wurden keine Untersuchungen durchgeführt. Sie wurde mit folgender Aussage nach Hause geschickt ,, nehmen Sie Schmerzmittel und legen Sie sich hin ´´ Am nächsten Morgen habe ich meine Tochter zu Ihrer Hausärztin gebracht. Nach über 2,5 Stunden konnte ich Sie aufholen. Sie sagte mir auf Nachfrage, dass die Ärztin nach über 2 Stunden Wartezeit auch nicht viel gemacht habe. Sie habe nur Ihren Oberschenkel in Augenschein genommen und dann gesagt : Ich weis nicht so genau aber es könnte auch eine Prellung sein. Nehmen Sie Schmerzmittel und legen Sie sich hin. Im nachhinnein mache ich mir die größten Vorwürfe das ich nicht auf weitere Untersuchungen bestanden habe.

Am Sonntag Abend ist natürlich sofort Krankenwagen und Notarzt gerufen worden. Ich muß noch erwähnen das meine Tochter mit Ihrem Freund eine gemietete kleine Wohnung im Obergeschoß eines Hauses bewohnte. Diese Wohnung ist nur durch eine relativ schmale und steile Treppe zu erreichen. Meine Frau war selber dabei und Sie schilderte den Ablauf folgendermaßen: Es kam ein Notarzt mit drei Leuten einer Krankenwagenbesatzung. Diese Leute standen aber minutenlang nur rum und haben nichts gemacht außer einige Fragen zu stellen. Es wurde kein Zugang für Medikamenteversorgung gelegt, es wurde kein Puls gefühlt und es wurde kein Blutdruck gemessen. Ich bin Leie aber offentsichtlich wurde nichts von dem was bei einer Erstversorgung gemacht wird gemacht. Auf die im panischen Tonfall gestellte Frage von meiner Frau: ,,wollen Sie denn nichts machen?´´ wurde ganz entrüstet geantwortet ,, wo denn. hier`Wir müssen Sie erst in den Krankenwagen schaffen ´´ Darüber vergingen mindestens 10 min. Erst im Krankenwagen waren von außen Aktivitäten zu sehen und es kam sowas wie Hektik auf. Zu einem späteren Zeitpunkt, auf der Intensiv Station, sagte der Notarzt, das Anita, meine Tochter, schon im Krankenwagen einen Herzstillstand erlitten habe aber noch einmal wiederbelebt werden konnte.

Als absoluter Laie habe ich den Eindruck gewonnen, daß eine ganze Menge nicht richtig gelaufen ist. Ein Arzt sagte mir, das einen Lungenembolie eine Thrombose voraussetzt. Wenn am Mittwoch und am Donnerstag richtig Untersucht worden wäre, dann wäre die Chance groß gewesen, daß eine Thrombose entdeckt worden wäre. Auch das vorgehen des Notarztes erscheint mir sehr fragwürdig.

Wie soll ich mich Verhalten und welches weitere Vorgehen kann man mir empfehlen.

Für Antworten schon mal vielen Dank im Voraus

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Hallo,

Ich möchte mich bei allen Postern wirklich sehr herzlich bedanken. Es tut sehr gut, wenn man merkt, das auch andere und fremde Menschen Anteil nehmen und auch durch gute Ratschläge versuchen zu helfen.

Es ist eine weitere Frage aufgetaucht. Am Freitag wurde mir vom Bestattungsunternehmen eine Dokumentenmappe mit unter anderem auch der Todesurkunde überreicht. Ich bin erst jetzt dazu gekommen mir die Urkunde etwas näher anzuschauen. Dabei ist mir etwas aufgefallen. Bisher bin ich davon ausgegangen das eine einzelne Uhrzeit als Todeszeitpunkt angegeben wird. In diesem Fall lautet der Todeszeitpunkt ´´ 18:00 Uhr bis 19:22 Uhr ´´ Das erscheint mir ungewöhnlich zu sein oder täusche ich mich dar?

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