Es gibt ein ganz tolles Buch, dieses gibt es auch als CD, es heißt Testtraining 2000 plus. Es hilft dich auf alle Prüfungen vor zu bereiten. Die Eignungstest sind immer variabel und unterschiedlich. Deswegen schau mal rein. Hat auch mir sehr geholfen.

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Es ist so. Bestehen Unterhaltspflichtige Kinder im nicht eingenem Haushalt, muß der Partner auf alle Fälle in 4 bleiben. Das heißt ihr beide, egal ob du mehr verdienst oder nicht.Steuerklasse 4 ist Pflicht. Auch im normalen Pfändungsfall ist es Pflicht in 4 zu bleiben, da sonst Geld dem Gläubiger unterschlagen wird. Es besteht eine Pfändungsgrenze und die ist bei 4 festgelegt worden. Habt ihr Kinder oder geheiratet oder lange Fahrtwege zur Arbeit kann die Pfändungsgrenze bei einem Rechtspfleger bei eurem Amtsgericht abgeändert werden.

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