Dein Sohn könnte den Titel vollstrecken lassen. Es gibt nur eine moralische Verpflichtung Deines Kindes Dir gegenüber. Einige Anwälte bestreiten sogar grundsätzlich , dass das Kindergeld dem Kind zusteht, da von seiten der Mutter genug Entbehrungen auf sich genommen wurden.

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Wer sich im orientalischen Tanz auskennt, der weiß dies zu deuten: einmalig ausgefühte Bewegungen bedeuten Zustimmung, doppelte bedeuten Ablehnung. Das resultiert aus den alten Relikten der orientalischen Kultur, wo sich Frauen noch nicht direkt verständigen durften. Schau genauer hin.

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