Hallo ihr Lieben,
Ich bin Mitarbeiter auf 400€ Basis bei einem großen Pizza Lieferranten aus Berlin.
Ich Arbeite dort seid dem 05.02.2010 und habe vor in den nächsten Tagen diesen Betrieb zu verlassen. Die ersten 2 Wochen der Beschäftigungszeit sind auf Probe.
Ich bekomme sagenhafte 4,50 € die Stunde und bin in den letzten 8 Tagen 53 Stunden Arbeiten gewesen ! Zudem habe ich in diesen 8 Tagen mit meinem Auto (nur für den Lieferdienst) knappe 500km zurückgelegt was ich recht viel finde für eine geringfügige beschäftigung mit eigenem PKW. Soviel zu den infos.
Meine Frage .
Im Arbeitsvertrag ist an stelle 12. (Vertragsstrafe ) eine Klausel die besagt :
Der AN ist verpflichtet, bei unentschuldigtem Fernbleiben einen Schadensausgleich von 50€ pro Schicht an den AG zu leisten. Unabhängig davon bleibt es dem AG vorbehalten, nachzuweisen, dass ein höherer Schaden durch das unentschuldigre Fernbleiben des AN entstanden ist. Für diesen Höheren nachgewiesenen Schaden ist der AN Haftbar.
Bei geringer verspätung wir ein ebensolcher Ausgleich von 3 € je angefangenen 10 Minuten fällig. Der AG ist weiterhin berechtigt, bei einer Verspätung von mehr als 30 Minuten diese Verspätung als unentschuldigtes Fernbleiben zu werten.
Ist das Rechtens ?? Was kann ich tun ??
Ich meine Ich werde Anrufen und sagen entschuldigung aber ich höre auf der Job ist nichts für mich !