Hier schließt sich aus aktuellem Anlass meine grundsätzliche Frage an:
bei ebay-Käufen sind die Versandkosten Teil des zu zahlenden Auktionsbetrages. Wenn nun nach Bezahlung des Gesamtbetrages durch Banküberweisung, eine Rücknahme wegen angeblichen Mangels vereinbart wurde, müßten die Rückfrachtkosten doch logischerweise vom Käufer zu tragen sein.
Und zwar mit genau dem Auktions-Frachtbetrag, den er im Zuge einer Rückgabevereinbarung dann ja nur verauslagt hat.
Liegt hier ein Denkfehler von meiner Seite vor?
Gibt es in dieser Frage Bestimmungen geltenden Rechtes oder nachzulesende eBay-Richtlinien?
Bei einer Zahlungsabwicklung über Paypal ist es doch im Falle einer vom Käufer geforderten Rückabwicklung *Käuferschutz* so:
1. der Gesamtbetrag wird zunächst "eingefroren"
2. der Verkäufer stimmt (bei diesem Beispiel) dem Rücknahmeersuchen des Käufers zu
3. der "eingefrorene" Betrag wird aufgrund der Einigung dem Verkäufer-Paypal-Konto wieder freigegeben
4. der Verkäufer wird zum Rückversand aufgefordert (hier liegt der Hase im Pfeffer: also auf SEINE Kosten)
5. erst nach Bestätigung des Verkäufers die vom Käufer rückzusendende Ware erhalten zu haben, wird dem Käufer der "eingefrorene" Betrag (Gesamtbetrag incl. Fracht) gutgeschrieben
Aus dieser Abfolge ergibt sich also deutlich, dass die Kosten der Rückfracht vom Käufer zu übernehmen sind.
Übrigens habe ich die gleiche Frage schon kürzlich ins Forum gestellt, wurde aber wohl nicht richtig verstanden *Mitglied " ersteFrage "