zunächst einmal danke für die Antworten. Es ist so dass die Sachbeschädigung in der Verurteilung nicht erwähnt wird. In der Vorladung zur Polizeidienststelle ist es erwähnt aber dann im richterlichen Verurteilungsschreiben geht es nur noch um die Körperverletzung. Mein Kumpel hat eigentlich nicht vor die Beschädigung zu bezahlen da man sich ja soweit geeinigt hatte, diese Sachbeschädigung (kleiner "Innenriss" einer Glastür) verfallen zu lassen (ohne Zeugen). Außerdem spielt da die Angst mit wenn er die Sache mit dem "Opfer" ohne Anwalt klärt, dass er über den Tisch gezogen wird von dem "Opfer".

Gruß

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