In dem Falle bin ich Person B, wobei ich am Kauf beteiligt war, also einen Teil des Kaufpreises bezahlt habe. Das kann ich aber so nicht nachweisen, da alles mündlich geregelt wurde.

Kann Person A ohne KFZ-Brief durch Nachfragen beim Straßenverkehrsamt beweißen, dass er derjenige ist, der im Kaufvertrag vermerkt wurde?

Was ist mit dem Veräufer des KFZs, der hat ja eine Kopie des Kaufvertrags.

Für mich besteht aktuell das Problem, dass ich zwar für das Auto mitbezahlt habe, im Brief stehe, im nicht vorhandenen Kaufvertrag aber nicht aufgeführt bin.

Schon mal danke für die Antworten,

Gruß erdbeerbaer

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