Antwort
Es gibt natürlich auch die Möglichkeit, daß Mutti oder Vati vorher alles verschenken oder auf den Kopf hauen. In letzterem Fall kannst Du gar nichts machen.
Wenn sie allerdings alles verschenken, dann hast du immernoch einen Plichtteilsergänzungsanspruch. Sollten Mutti und oder Vati dann innerhalb von 10 Jahren sterben, werden die Schenkungen gemäß dem Pflichtteilsergänzungsanspruches dem Nachlass zugerechnet.